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Die deutsche Krankenhausversorgung steht vor zentralen strukturellen Weichenstellungen. Die Finanzierung bedarfsnotwendiger Kliniken soll besser gesichert und die Gesamtzahl an Leistungsstandorten zugleich reduziert werden. Ein kürzlich veröffentlichter Vorschlag der vom Bundesminister für Gesundheit eingesetzten Reformkommission zielt dazu u. a. auf die Einführung einer sog. Vorhaltefinanzierung. Infolge einer Finanzierungsreform sollen die Finanzierungsmittel aus dem Hauptvergütungssystem, den sog. DRG-Fallpauschalen, zukünftig anders verteilt werden. Die Neuordnung der Vergütung wirkt auch auf den Qualitätswettbewerb der Krankenhäuser. Daher ist die systematische Ausgestaltung, mittels der eine Vorhaltefinanzierung das Finanzierungssystem ergänzen könnte, auch Teil der Analyse des 83. Sondergutachtens der Monopolkommission, das im Mai vergangenen Jahres dem Bundesminister für Gesundheit übergeben wurde. Derzeit beraten Bund und Länder über die Umsetzung der angekündigten Finanzierungsreform. Der vorliegende Policy Brief enthält einen Ausgestaltungsvorschlag zur Vorhaltefinanzierung und erläutert die Wirkungen auf die Budgetverteilung und den Qualitätswettbewerb der Krankenhäuser, von denen der Erfolg der Reform entscheidend abhängt.

Auf einen Blick

Die Monopolkommission unterstützt die von der Krankenhaus-Kommission vorgeschlagene Einführung von Vorhaltepauschalen. Sie macht zugleich einen wesentlichen Änderungsvorschlag, durch den sich die Ziele der finanziellen Sicherstellung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und der Aufrechterhaltung des Qualitätswettbewerbs erreichen lassen. Der Bund-Länder-Gruppe empfiehlt die Monopolkommission dazu konkret

  • die Vorhaltebudgets an die strukturbedingten und nicht beeinflussbaren Unterschiede in den regionalen Versorgungskosten zu knüpfen und
  • die Ausgleichsfaktoren durch ein Gutachten empirisch prüfen zu lassen. 

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