Im Erdgasgroßhandel verfügen einzelne Unternehmen, insbesondere solche aus gasexportierenden Staaten, weiterhin über erhebliche Marktmacht, auch wenn hier durch den Ausbau des Pipelinenetzes, die Entwicklung des Flüssiggashandels und das Wachstum der europäischen Spotmärkte bereits wichtige Gegenbewegungen erkennbar sind. Auch die Regulierung der Gasnetze hat zuletzt deutliche Fortschritte gemacht; grundsätzlich sind jedoch viele europäische Gasmärkte nach wie vor unzureichend liquide und Regulierungsstrukturen entwicklungsbedürftig. Der im Stromsektor erzielte europäische Integrationsgrad wurde im Gassektor noch nicht erreicht. Wichtige nächste Schritte liegen in einer besseren Verbindung europäischer Gasmärkte zu einem gemeinsamen Handelsraum.
Auf den Stromerzeugungsmärkten war zuletzt ein Rückgang des immer noch hohen Konzentrationsniveaus zu beobachten. Eine Kurzanalyse der Auswirkungen eines schnelleren Atomausstiegs hat ergeben, dass sich dieser Rückgang ausweiten wird. Demgegenüber wurden bei der wettbewerblichen Kontrolle dieser Märkte und nachgelagerter Stromhandelsmärkte bisher kaum Fortschritte erzielt. Vor allem im Rahmen verschiedener Initiativen der EU-Kommission bzw. der diskutierten Einrichtung einer deutschen Markttransparenzstelle sollten die Voraussetzungen für das effektive Funktionieren dieser Märkte und deren behördliche Kontrolle verbessert werden, beispielsweise durch die Anwendung verhaltensbasierter Modelle.
Eine Vielzahl marktlicher Verwerfungen resultiert zudem aus der Marktordnung bei erneuerbaren Energien. Der erwartete Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung legt nahe, dass die Marktverzerrungen hier weiter zunehmen und sich zudem ungünstig auf die Verbraucher auswirken werden. Die Monopolkommission erachtet daher einen grundsätzlichen Wechsel in ein marktnäheres System für überfällig und bedauert, dass eine marktkonformere Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bei der aktuellen Novelle verpasst worden ist. Die Monopolkommission schlägt den Wandel zu einem Quotensystem vor, in dessen Rahmen Stromhändler verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien in ihrem eigenen Beschaffungsportfolio vorzuhalten.
Bei der Beurteilung der Wettbewerbsaufsicht durch die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt kritisiert die Monopolkommission insbesondere die für die Entwicklung des Wettbewerbs kontraproduktive und wettbewerbsökonomisch fragwürdige Anwendung der Preismissbrauchskontrolle gemäß § 29 GWB im Heizstromsektor und die Einstellung der Verfahren durch Zusagenentscheidungen. Die diskutierte Verlängerung der Geltungsdauer des § 29 GWB lehnt sie ab.
Die Monopolkommission hat zahlreiche weitere Probleme untersucht und fordert z.B. für Bahnstromnetze eine grundsätzliche Anpassung der Regulierung zur Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse in diesem Sektor. Des Weiteren stellt sie fest, dass sich die Beteiligung von Kommunen und anderen Gebietskörperschaften an Energieversorgungsunternehmen, oft als Rekommunalisierung bezeichnet, nicht mit Effizienzargumenten rechtfertigen lässt. Im Hinblick auf Leitungsengpässe in inländischen Stromversorgungsnetzen wird in der Regel ein Netzausbau diskutiert. Die Monopolkommission macht auf alternative Lösungen aufmerksam und stellt auch die Schaffung von mindestens zwei Preiszonen und die Anwendung eines effizienten Engpassmanagementverfahrens zur Diskussion.