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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Das ist eine gute Nachricht für den Wettbewerb. Diese Entscheidung macht den Weg frei für eine transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur. Nur so können faire Bedingungen für verschiedene Anbieter sowie mehr Auswahl und günstigere Ladepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen. Wir befürworten daher grundsätzlich, dass wettbewerbliche Vergaben von Flächen für Ladesäulen zum Standard wird – auch außerhalb von Autobahnen.

- Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission

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