Zum Inhalt springen

Durch den Krieg in der Ukraine sind die Preise für Primärenergie, insbesondere für Erdgas, erheblich gestiegen. Das hat nun auch drastische Auswirkungen auf die Strompreise für Unternehmen sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb will die Bundesregierung jetzt neben der Gaspreisbremse auch eine Strompreisbremse umsetzen, für die ähnliche Grundprinzipien gelten sollten. Beachtet man die ökonomischen Hintergründe des Preisanstiegs, zeigt sich, dass wettbewerbskonforme Eingriffe in die Umsatzerzielung der Stromversorger und eine kluge Entlastung der Unternehmen und Haushalte die richtigen Reaktionen sind. Demgegenüber funktioniert das Strommarktdesign; es muss jedoch mittelfristig weiterentwickelt werden. 

Auf einen Blick

Die Monopolkommission empfiehlt, eine Reaktion auf die Preissteigerungen am Strommarkt zielgenau und marktkonform auszugestalten:  

  • Das Strommarktdesign sollte beibehalten, jedoch mittelfristig weiterentwickelt werden.
  • Die Abschöpfung von Mehrerlösen (Zufallsgewinnen) sollte bei konventionellen Stromerzeugern – soweit möglich – einheitlich und unter Berücksichtigung von Terminkontrakten erfolgen.
  • Die oberste Priorität bei der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss darin liegen, Anreize zum Energiesparen nicht abzuschwächen. Zugleich sollte die Bedürftigkeit der zu entlastenden Haushalte berücksichtigt werden.

Download

  • Policy Brief 10 PDF, 779 KB (nicht barrierefrei) Download
Cookies