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Der Krieg im Iran treibt die Kraftstoffpreise in Deutschland stark nach oben. Die Bundesregierung hatte sich deshalb für einen Tankrabatt entschieden, der die Energiesteuer auf alle Kraftstoffe um rund 14 Cent senkt, was die Kraftstoffpreise inklusive Mehrwertsteuer um rund 17 Cent verringert und etwa 1,6 Mrd. Euro kostet. Die Analyse der Monopolkommission zeigt, dass der Tankrabatt die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem großen Teil, aber nicht vollständig erreichte und dass die Weitergabe regional unterschiedlich erfolgte. Das deutet erneut auf ein Wettbewerbsproblem auf der vorgelagerten Marktstufe hin. Diese Wettbewerbsprobleme sollten durch das Bundeskartellamt im Verfahren nach § 32f Abs. 3 GWB weiter bekämpft werden.

Auf einen Blick

Die Monopolkommission begrüßt das angekündigte Auslaufen des Tankrabatts und empfiehlt, die strukturelle Untersuchung der Raffinerie- und Großhandelsstufe fortzusetzen. 

  • Der Tankrabatt wurde zu einem großen Teil, aber nicht vollständig, weitergegeben. Es ist richtig, den Tankrabatt nicht fortzusetzen. 
  • Die Weitergabe unterscheidet sich abhängig von der regionalen Lieferstruktur und deutet erneut auf mögliche Wettbewerbsprobleme auf der Raffinerie- und Großhandelsstufe.
  • Eine strukturelle Lösung dieser Wettbewerbsprobleme ist sinnvoll. Die entsprechenden Bemühungen des Bundeskartellamts auf Basis von § 32f GWB sollten fortgesetzt werden. 

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