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Einkaufswagen im Gang eines Supermarktes

Die Monopolkommission hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Regeln über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in der Lebensmittellieferkette mit einer Stellungnahme eingebracht. Vor dem Hintergrund der erheblichen ökonomischen Belastungen von Landwirtinnen und Landwirten angesichts struktureller Veränderungen und zunehmender Marktkonzentration in den nachgelagerten Stufen betont die Monopolkommission die Bedeutung einer effektiven Missbrauchsaufsicht. Die UTP-Richtlinie stellt dabei eine wichtige Ergänzung zum Missbrauchsverbot dar. Sie sind aufgrund ihrer klar formulierten Verbote einfacher anwendbar und können daher unmittelbar in Vertragsbeziehungen Bedeutung erlangen.

Unsere Empfehlungen:

  • Beibehaltung der UTP-Richtlinie neben dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.
  • Keine Eingriffe in die Preisbildung (z. B. Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten).
  • Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Handelsbeziehungen mit Landwirtinnen und Landwirten sowie ihren Genossenschaften.
  • Beibehaltung und gezielte Weiterentwicklung konkreter Verbotslisten statt einer allgemeinen Generalklausel.
  • Durchsetzung der UTP-Richtlinie stärken, um den "Angstfaktor" zu überwinden.

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