Die Monopolkommission übermittelt ihre Stellungnahme zur beabsichtigten Price-Cap-Maßgrößenentscheidung der Bundesnetzagentur im Postbereich. Anlass hierfür ist, dass die Bundesnetzagentur am 21. Oktober 2015 ihre beabsichtigte Entscheidung zur Zusammenfassung von Dienstleistungen nach § 1 Abs. 2 Post-Entgeltregulierungsverordnung (PEntgV) sowie zur Vorgabe der jeweiligen Maßgrößen nach § 4 PEntgV für die Price-Cap-Regulierung von lizenzpflichtigen Postdienstleistungen ab dem 1. Januar 2016 auf ihrer Internetseite veröffentlicht und zur Kommentierung bis zum 11. November 2015 gestellt hat.


