Die deutschen Hochschulen sind wieder stärker in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die Reformvorhaben zielen darauf ab, das Verhältnis zwischen dem Staat und den Hochschulen umzugestalten. Die Handlungsfreiräume der Universitäten sollen vergrößert, die ministeriellen Kompetenzen hingegen eingeschränkt werden. Im Jahre 1998 wurde das Hochschulrahmengesetz abermals novelliert. Der versprochene Autonomiegewinn der Universitäten bleibt indes hinter den Erwartungen zurück. Überdies geben die zur hochschulinternen Mittelverteilung entwickelten Kennzahlen Anlass zu Kritik. Gleichwohl ist der eingeschlagene Weg in Richtung einer erweiterten Hochschulautonomie zu befürworten. Die damit verbundenen Gestaltungsspielräume der Universitäten sollten jedoch auch den Personalbereich und die inneruniversitären Lenkungsstrukturen erfassen. Ziel der Reform sollte es sein, die Hochschulen zu Wettbewerb in allen Bereichen anzuhalten. Das vorliegende Sondergutachten zeigt Schwächen und Fehlanreize des bestehenden Systems auf und legt Leitlinien für eine wettbewerbsorientierte Hochschulreform vor. Grundlegend sind die Empfehlungen, den Hochschulen die Einführung von Studiengebühren zu ermöglichen sowie die Studienganggestaltung und die Arbeitsmärkte für wissenschaftliches Personal zu deregulieren.
