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Sondergutachten 72

Das Gutachten bewertet die geplante Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Anlass des Sondergutachtens sind Pläne der Bundesregierung zu einer weiteren Angleichung der Vorschriften über die Bußgeldhaftung bei Kartellverstößen an das europäische Recht. Eine solche Angleichung ist nach Ansicht der Monopolkommission rechtlich geboten. Dies folgt schon aus der Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum EU-Kartellverbot. Eine solche Angleichung ist aus Sicht der Monopolkommission aber auch inhaltlich zu begrüßen. 

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