Zum Inhalt springen

Die Gesundheitsmärkte sind durch staatliche Regulierung, komplexe Finanzierungsstrukturen gekennzeichnet. Konzentrationsprozesse – etwa bei Krankenhäusern, Krankenkassen oder in der Pharmaindustrie – können den Wettbewerb beeinträchtigen und sich auf die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten auswirken. Die Monopolkommission beobachtet diese Entwicklungen auf eigene Initiative und nimmt auf Basis von § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB anlassbezogen Stellung. Ziel ist es, wettbewerbliche Risiken im Gesundheitswesen zu identifizieren und evidenzbasierte Empfehlungen für Politik und Regulierung zu formulieren. Ihre Einschätzungen veröffentlicht die Monopolkommission in Sondergutachten, Policy Briefs und anderen Stellungnahmen.

Cookies