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Im März 2019 hat der Bundesgesundheitsminister einen Vorstoß unternommen, den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterzuentwickeln.1 Zwischenzeitlich liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf vor. Er enthält eine Reihe von Verbesserungen der Voraussetzungen des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen. Um wirksamen Wettbewerb um die beste Gesundheitsversorgung der Versicherten zu erreichen, sind weitere Schritte nötig.

Auf einen Blick

Der Entwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz ist zu begrüßen und stärkt in mehreren Punkten die Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Ein Wettbewerb um die beste Gesundheitsversorgung kann sich jedoch erst richtig entfalten, wenn im nächsten Schritt ein verbesserter gesetzlicher Rahmen für individuelle Leistungsangebote der Kassen geschaffen wird.
  • Kassen, die in die Gesundheit ihrer Versicherten investieren, werden dafür derzeit nicht äquivalent vergütet. In dem bestehenden Gesetzentwurf sollte noch ein Evaluationsauftrag zur Berücksichtigung der Neuerkrankungsrate im Risikostrukturausgleich aufgenommen werden. 

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