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Sondergutachten 82
Die Monopolkommission begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Digital Markets Act (DMA). Hintergrund des Vorschlags sind Probleme bei der Durchsetzung des bestehenden EU-Wettbewerbsrechts gegenüber großen Digitalunternehmen. So werden – bedingt durch die hohe Dynamik der Märkte – Verfahren oft zu spät eingeleitet und dauern dann nicht zuletzt aufgrund der Komplexität zu lange. Wie der DMA gezielter darauf ausgerichtet werden kann, den Wettbewerb in digitalen Märkten zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, erläutert sie in ihrem Sondergutachten.
Die Strukturen zahlreicher digitaler Märkte sind dauerhaft verfestigt. Der DMA hat das Potenzial, die dortigen Machtpositionen aufzubrechen.
