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Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Digital Markets Act (DMA) sollte ausdrücklich auf Gatekeeper ausgerichtet werden, die ein Ökosystem betreiben.  Verhaltensweisen, die der Hebelung wirtschaftlicher Macht in andere Bereiche dienen, insbesondere durch Selbstbevorzugung, sollten untersagt werden.

Auf einen Blick

Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) sieht vor, das EU-Wettbewerbsrecht um ein vorgelagertes Regulierungsinstrument für digitale Märkte zu ergänzen. 

  • Der Normadressatenkreis sollte durch ein Ökosystem-Kriterium in Art. 3 DMA zielführend begrenzt werden.
  • Die Verhaltenspflichten zur Datenportabilität und -interoperabilität sollten konsequent auf Kernfunktionen der zentralen Plattformdienste angewendet werden.
  • Selbstbevorzugung in Form von Voreinstellungen zentraler Plattformdienste innerhalb eines Ökosystems sollte in Art. 5 DMA untersagt werden.  

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