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Die Bundesnetzagentur hat am 12. Oktober 2026 ihren Entwurf für eine Entscheidung im sog. Maßgrößenverfahren veröffentlicht. Dabei legt sie fest, welche Spielräume die Deutsche Post künftig bei der Anpassung ihrer Entgelte erhält. Eine wichtige Rolle spielen die zusätzlichen Kosten, die dem Unternehmen durch die gesetzlichen Vorgaben zur flächendeckenden postalischen Versorgung entstehen - sogenannte Lasten.
Die Monopolkommission kritisiert, dass die Bundesnetzagentur zu viele Kosten als Lasten anerkennt. Dies führt aus ihrer Sicht zu deutlich überhöhten Entgelten für Privatkundinnen und -kunden im Brief- und Paketbereich sowie für Geschäftskunden im Briefbereich. Sie hält deshalb an ihren Empfehlungen aus dem Postgutachten 2025 fest.
Die Monopolkommission nimmt zum Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur Stellung und konzentriert sich dabei auf die Kosten des Filialnetzes. Anlass ist, dass die Bundesnetzagentur hier im Vergleich zu vorherigen Entscheidungen einen bedeutenden Umbruch in der Regulierungspraxis zu planen scheint.
Die Monopolkommission empfiehlt:
- Die Anerkennung von Filiallasten pauschal abzulehnen.
- Sollte die Bundesnetzagentur sich gegen eine pauschale Ablehnung entscheiden, sollte sie den Prüfmaßstab nicht von der Deutschen Post übernehmen sondern diesen selbst ermitteln oder einen von ihr beauftragten neutralen Akteur hiermit beauftragen.
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Stellungnahme der Monopolkommission zur Price-Cap-Regulierung im Postbereich 2027 (BK5-26/001) PDF, 153 KB Download

