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Sonnenuntergang, vorne Solarpanels zu sehen, hinten Windkrafträder, dazu grafische Darstellung von Balken und Pfeilen

AgNes-Festlegungsentwurf enthält wichtige Reformschritte, bei dynamischen Netzentgelten für Verbraucher besteht aber Nachbesserungsbedarf

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des AgNes-Prozesses ihren Festlegungsentwurf für die künftige Systematik der Stromnetzentgelte vorgelegt. Die Reform soll wesentliche Teile der Ende 2028 auslaufenden Stromnetzentgeltverordnung ersetzen. Die Monopolkommission begrüßt die Neuausrichtung. Bei der Nutzung vorhandener Flexibilität bleibt der Entwurf jedoch hinter den bisherigen Überlegungen der Bundesnetzagentur und den Vorschlägen der Monopolkommission zurück.

Positiv bewertet die Monopolkommission die vorgesehene Trennung zwischen der Finanzierung der Netzkosten und der Steuerung des Netznutzungsverhaltens. Statische Entgeltbestandteile eignen sich besser für eine verlässliche Finanzierung. Variable Arbeitspreise sollten dagegen gezielt netzdienliches Verhalten belohnen. Die geplanten dynamischen Entgelte für Speicher und Erzeuger sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritisch sieht die Monopolkommission jedoch, dass die Bundesnetzagentur für Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst vollständig von dynamischen Netzentgelten absieht, die einen flexibleren, netzdienlichen Verbrauch anreizen würden. Die Monopolkommission hatte im vergangenen Jahr vorgeschlagen, kurzfristig freiwillige zeitvariable Entgelte breiter anzubieten und langfristig einen viertelstündlichen Arbeitspreis einzuführen, der die erwartete lokale Netzauslastung abbildet. 

Heute belohnt das System Verhalten, das die Netze an ihre Grenzen bringt. Flexible Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Stromverbrauch in Engpasszeiten reduzieren und auf einen anderen Zeitpunkt verlagern. Dadurch sinken Netzengpässe und Redispatch-Kosten, die am Ende alle über die Netzentgelte bezahlen. Noch im Mai 2026 stellte die Bundesnetzagentur eine Weiterentwicklung der Netzentgelte mit einem Opt-in für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Niederspannung ab 2027 in Aussicht. Im Festlegungsentwurf fehlt nun jeder verbindliche Einführungspfad. Die Bundesnetzagentur sollte einen konkreten Zeitplan, Pilotprojekte und eine schrittweise Öffnung dynamischer Netzentgelte auch für kleine Verbraucherinnen und Verbraucher festlegen. Dynamische Netzentgelte und Smart Meter gehören zusammen. Ein verbindlicher Einführungspfad erhöht auch den Druck, den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen.

Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission

Auch mit Blick auf Speicher und Erzeuger bleibt der Entwurf aus Sicht der Monopolkommission zu wenig verbindlich. Nach dem Entwurf sollen dynamische Netzentgelte für Speicher zwischen 2030 und 2033 und für Erzeuger zwischen 2032 und 2035 eingeführt werden. Damit steht zwar das langfristige Ziel fest. Die konkrete Ausgestaltung, regionale Auflösung und Aktivierung der Entgelte werden jedoch auf eine spätere Methodenfestlegung verschoben. Bei den Industrienetzentgelten bleibt auch das künftige Sondernetzentgelt für flexible Unternehmen einer späteren Methodenfestlegung vorbehalten. Bis Ende 2031 wird das Bandlastprivileg für Bestandsunternehmen fortgeführt, obwohl es flexibles Verbrauchsverhalten hemmt. Gleichzeitig sind kapazitätsbezogene Finanzierungsentgelte für Erzeuger und netzgekoppelte Speicher geplant. Kapazitätsbezogene Entgelte berücksichtigen jedoch nicht, ob eine Anlage das Netz am jeweiligen Standort und zu einem bestimmten Zeitpunkt belastet oder entlastet. Die Monopolkommission hatte stattdessen einen örtlich und zeitlich differenzierten Arbeitspreis vorgeschlagen, der im Erwartungswert aufkommensneutral ist und ausschließlich der Lenkung dient. Auch die stärkere Beteiligung von Prosumern an den Netzkosten ist grundsätzlich richtig. Ein pauschaler Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis berücksichtigt Anschlusskapazität, Erzeugungsprofil und tatsächliche Netzbelastung jedoch nur unzureichend.

Der AgNes-Entwurf ist eine gute Grundlage, muss bei den dynamischen Netzentgelten aber verbindlicher werden. Die Bundesnetzagentur sollte einen konkreten Einführungspfad für Verbraucherinnen und Verbraucher festlegen und die Methoden für Speicher, Erzeuger und flexible Industriebetriebe frühzeitig bestimmen. 

Die Bundesnetzagentur hat wichtige Grundlagen für eine bessere Netzentgeltsystematik gelegt. Bei den dynamischen Netzentgelten bleibt der Entwurf aber zu zögerlich. Für Speicher sind sie frühestens 2030 vorgesehen, für Erzeuger frühestens 2032. Für Verbraucher gibt es keinen verbindlichen Einführungstermin. Netzdienliches Verhalten muss sich lohnen, auch für Haushalte. Die endgültige Festlegung sollte deshalb frühere und verbindliche Fristen für Verbraucher, Speicher und Erzeuger enthalten.

Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission

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