Policy Brief zu Strommärkten
Policy Brief | Ausgabe 10 | 11. Oktober 2022
Die Monopolkommission legt in ihrem zehnten Policy Brief „Strommärkte weiterentwickeln, Preisbremse wettbewerbskonform ausgestalten“ Empfehlungen zur Strompreisbremse vor. Die Monopolkommission empfiehlt, eine Reaktion auf die Preissteigerungen am Strommarkt zielgenau und marktkonform auszugestalten:
- Das Strommarktdesign sollte beibehalten, jedoch mittelfristig weiterentwickelt werden.
- Die Abschöpfung von Mehrerlösen (Zufallsgewinnen) sollte bei konventionellen Stromerzeugern – soweit möglich – einheitlich und unter Berücksichtigung von Terminkontrakten erfolgen.
- Die oberste Priorität bei der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss darin liegen, Anreize zum Energiesparen nicht abzuschwächen. Zugleich sollte die Bedürftigkeit der zu entlastenden Haushalte berücksichtigt werden.
Unternehmerin der ersten Stunde in Deutschlands Digitalwirtschaft Constanze Buchheim wird Mitglied der Monopolkommission
Berlin/Bonn, 30. September 2022
Die Bundesregierung hat die Unternehmerin Constanze Buchheim für die Amtsperiode vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2026 als Mitglied der Monopolkommission benannt.
Constanze Buchheim ist seit 15 Jahren in der Digitalwirtschaft aktiv. Sie begann ihre Karriere 2006 beim E-Commerce-Pionier Spreadshirt und gründete 2009 i-potentials als führende Executive-Search-Boutique der Digital- und Innovationslandschaft, die aus der Startupszene heraus entstanden ist. Im Rahmen dieser Rolle und ihrer Tätigkeit als Business Angel und Beirätin hat sie das Wachstum unzähliger bekannter Startups und digitaler Player sowie die Transformation mittelständischer Unternehmen, Familienunternehmen und Konzerne in Deutschland begleitet. Sie ist anerkannte Expertin für das Thema Future Leadership und hat die Führungs- und Organisationsstrukturen von Unternehmen, die heute zu den Leuchttürmen der deutschen Innovationslandschaft zählen, geprägt. Buchheim ist zudem Aufsichtsrätin der „HHL Leipzig Graduate School of Management“ sowie des Softwareunternehmens „Valsight“ und seit Juli 2022 Präsidentin der internationalen Entrepreneurs Organisation (Chapter Berlin). Das Handelsblatt zählte sie 2021 zu den 50 einflussreichsten Frauen der Tech-Branche und wählte sie 2022 unter die 50 besten Unternehmerinnen Deutschlands.
Frau Buchheim folgt dem Unternehmer Dr. Thomas Nöcker nach, der nach drei Amtsperioden zum 30. Juni 2022 aus der Monopolkommission ausgeschieden ist.
Hauptgutachten XXIV: Wettbewerb 2022
Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 05. Juli 2022
Monopolkommission: Die ökologisch-digitale Transformation gelingt nur mit einer starken Wettbewerbsordnung
Die Monopolkommission macht in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2022“ Empfehlungen, wie eine Anpassung der Wettbewerbsordnung zur ökologisch-digitalen Transformation beitragen kann. Sie hat ihr Gutachten heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, übergeben.
© BMWK / Andreas Mertens
Der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.: „Die Wettbewerbsordnung in Deutschland ist ein wichtiger Pfeiler für die Bewältigung der anstehenden Transformationsprozesse. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass Marktmacht, die sich im Zuge der Digitalisierung und der Konzentrationszunahme in einzelnen Sektoren ergibt, begrenzt wird. Auch die jüngsten Überlegungen des Wirtschaftsministeriums zu einer Verschärfung des Kartellrechts bewertet die Monopolkommission grundsätzlich positiv. Die Möglichkeit einer missbrauchsunabhängigen Entflechtung hat sie schon 2010 untersucht und Empfehlungen für die Voraussetzungen eines solchen Instruments vorgelegt, aber auch seine Grenzen aufgezeigt.“
Podcast Hauptgutachten XXIV
Wettbewerb 2022!
Seite 6 von 18