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Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
4. November 2025: Die Empfehlungen der Monopolkommission im 10. Sektorgutachten Energie für Strom-, Fernwärme- und Gasnetze sowie die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Offene Umsatzsteuerfragen gefährden Existenz der alternativen Briefdienste!
Policy Brief Oktober 2025: Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Pressestatement Oktober 2025: Die Monopolkommission begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - er enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf.
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EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief Oktober 2025: Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.
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Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Pressestatement September 2025: Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Pamela Knapp neues Mitglied der Monopolkommission

Bonn, 1. Juli 2020


Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat auf Vorschlag der Bundesregierung Frau Pamela Knapp zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 als neues Mitglied der Monopolkommission berufen. Frau Knapp ist Mitglied in Aufsichtsgremien verschiedener europäischer Konzerne, unter anderem dem Aufsichtsrat der LANXESS AG mit Sitz in Köln. Ein ausführlicher Lebenslauf von Pamela Knapp findet sich hier.

Frau Knapp folgt auf Frau Dr. Angelika Westerwelle, die die Monopolkommission nach drei Amtsperioden zum 30. Juni 2020 verlässt.

Gleichzeitig hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung die Mitglieder Dagmar Kollmann und Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 wiederberufen.

Policy Brief zum Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz

Policy Brief | Ausgabe 4 | 29. Januar 2020


Die Monopolkommission befasst sich in ihrem vierten Policy Brief mit dem Referentenentwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz).

  1. Die neuartigen Missbrauchstatbestände für Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung sollten nicht übereilt eingeführt werden.
  2. Bei Ausbeutungsmissbräuchen sollte weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen beherrschender Stellung und missbräuchlichem Verhalten vorhanden sein.
  3. Die verfahrensbetroffenen Unternehmen sollten gesetzlich stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden, soweit eine effektive kartellbehördliche Rechtsdurchsetzung andernfalls nicht zu gewährleisten ist.
  4. Eine Erhöhung der Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle und die damit verbundene Absenkung des Wettbewerbsschutzes sollten mit einer gezielten Erhöhung der Kontrolldichte auf Regionalmärkten verbunden werden.

Download des Policy Brief

11. Sektorgutachten Post (2019): Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb

Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 3. Dezember 2019


  1. Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt ist weiterhin unzureichend, während er auf dem Paketmarkt an Intensität gewinnt
  2. Die Marktmissbrauchsaufsicht auf dem Briefmarkt sollte verschärft werden
  3. Der Verbraucherschutz soll durch ein verbessertes Verfahren der Entgeltgenehmigung und verbindliche Schlichtungsverfahren gestärkt werden

Weiterlesen …

11. Sektorgutachten Telekommunikation (2019): Staatliches Augenmaß beim Netzausbau

Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 3. Dezember 2019


  1. Der Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau sollte gewahrt bleiben. Staatliche Förderung ist maßvoll zu dimensionieren und zielgerichtet dort zu gewähren, wo kein Ausbau durch den Markt erfolgt.
  2. Die geplante Festnetzförderung in „grauen Flecken“ bedarf der Anpassung, um eine großflächige Verdrängung privater Investitionen im Festnetz zu verhindern. Ergänzend sollten Gigabit-Gutscheine zur Nachfrageförderung eingesetzt werden.
  3. Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung sollte der Ausbau in bisher unversorgten Gebieten in einem wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden.

Weiterlesen …

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Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt

 

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Pamela Knapp neues Mitglied der Monopolkommission

Bonn, 1. Juli 2020


Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat auf Vorschlag der Bundesregierung Frau Pamela Knapp zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 als neues Mitglied der Monopolkommission berufen. Frau Knapp ist Mitglied in Aufsichtsgremien verschiedener europäischer Konzerne, unter anderem dem Aufsichtsrat der LANXESS AG mit Sitz in Köln. Ein ausführlicher Lebenslauf von Pamela Knapp findet sich hier.

Frau Knapp folgt auf Frau Dr. Angelika Westerwelle, die die Monopolkommission nach drei Amtsperioden zum 30. Juni 2020 verlässt.

Gleichzeitig hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung die Mitglieder Dagmar Kollmann und Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 wiederberufen.

Policy Brief zum Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz

Policy Brief | Ausgabe 4 | 29. Januar 2020


Die Monopolkommission befasst sich in ihrem vierten Policy Brief mit dem Referentenentwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz).

  1. Die neuartigen Missbrauchstatbestände für Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung sollten nicht übereilt eingeführt werden.
  2. Bei Ausbeutungsmissbräuchen sollte weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen beherrschender Stellung und missbräuchlichem Verhalten vorhanden sein.
  3. Die verfahrensbetroffenen Unternehmen sollten gesetzlich stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden, soweit eine effektive kartellbehördliche Rechtsdurchsetzung andernfalls nicht zu gewährleisten ist.
  4. Eine Erhöhung der Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle und die damit verbundene Absenkung des Wettbewerbsschutzes sollten mit einer gezielten Erhöhung der Kontrolldichte auf Regionalmärkten verbunden werden.

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  1. Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt ist weiterhin unzureichend, während er auf dem Paketmarkt an Intensität gewinnt
  2. Die Marktmissbrauchsaufsicht auf dem Briefmarkt sollte verschärft werden
  3. Der Verbraucherschutz soll durch ein verbessertes Verfahren der Entgeltgenehmigung und verbindliche Schlichtungsverfahren gestärkt werden

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  1. Der Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau sollte gewahrt bleiben. Staatliche Förderung ist maßvoll zu dimensionieren und zielgerichtet dort zu gewähren, wo kein Ausbau durch den Markt erfolgt.
  2. Die geplante Festnetzförderung in „grauen Flecken“ bedarf der Anpassung, um eine großflächige Verdrängung privater Investitionen im Festnetz zu verhindern. Ergänzend sollten Gigabit-Gutscheine zur Nachfrageförderung eingesetzt werden.
  3. Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung sollte der Ausbau in bisher unversorgten Gebieten in einem wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden.

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