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Policy Brief zum Tankrabatt
16. Juni 2026: Auslaufen des Tankrabatts richtig – nun die strukturelle Untersuchung der Raffinerie- und Großhandelsebene konsequent fortsetzen
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Monitoring des Tankrabatts 2026
Tägliche Auswertungen zum Tankrabatt im Vergleich zu den Kraftstoffmärkten in Frankreich und Großbritannien
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Überarbeitung der EU-Vorschriften zu unlauteren Handelspraktiken
24. Februar 2026: Stellungnahme der Monopolkommission zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie durch die Europäische Kommission
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Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Telekommunikation für den Glasfasernetzausbau und einen wettbewerbsorientierten EU-Telekommunikationsmarkt
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Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Post für wirksame Wettbewerbsbedingungen und die Zukunft des Briefgeschäfts
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Lebensmittelmärkte unter Druck
21. November 2025: Empfehlungen des Sondergutachtens zum Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und bei Herstellern sowie zu Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
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Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
4. November 2025: Die Empfehlungen der Monopolkommission im 10. Sektorgutachten Energie für Strom-, Fernwärme- und Gasnetze sowie die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Offene Umsatzsteuerfragen gefährden Existenz der alternativen Briefdienste!
Policy Brief Oktober 2025: Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Pressestatement Oktober 2025: Die Monopolkommission begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - er enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf.
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EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief Oktober 2025: Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.
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Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Pressestatement September 2025: Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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7. Sektorgutachten Bahn (2019): Mehr Qualität und Wettbewerb auf die Schiene


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 25. Juli 2019


  1. Der Schienenverkehr weist Qualitätsprobleme bei der Pünktlichkeit und der Infrastruktur auf.
  2. Die Monopolkommission empfiehlt verursachergerechte Haftung für Verspätungen sowie Anpassungen des Regulierungsrahmens zur Verbesserung der Pünktlichkeit und zur qualitätsorientierten Erneuerung der Schieneninfrastruktur.
  3. Funktionsfähiger Wettbewerb ist essenziell für Qualitätsverbesserungen. Zur Stärkung des Wettbewerbs sollten die Preise für Bahntrassen effektiv gesenkt werden.

Der Schienenverkehr weist Qualitätsprobleme auf, welche sich insbesondere an den Pünktlichkeitsdefiziten ausmachen lassen. Im vergangenen Jahr hatten beispielsweise über ein Viertel aller Fernverkehrszüge mehr als 5 Minuten Verspätung. Der schlechte Zustand der Infrastruktur und die damit verbundene steigende Anzahl an Baustellen werden das Problem künftig noch verschärfen. Das politische Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, rückt damit in weite Ferne. „Um den Schienenverkehr zu stärken, sind nicht nur Investitionen in die Infrastruktur notwendig, sondern auch Änderungen am institutionellen Rahmen. Verursachergerechte Haftung, Qualitätsanreize in der Regulierung und mehr Wettbewerb im Schienenverkehr würden zu einer wesentlichen Verbesserung der Infrastrukturqualität und der Pünktlichkeit der Züge führen“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

In dem heute veröffentlichten 7. Sektorgutachten im Eisenbahnbereich mit dem Titel „Mehr Qualität und Wettbewerb auf die Schiene“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wie die Qualität des Schienenverkehrs verbessert werden kann. Regulierungsmaßnahmen können Verspätungsursachen und Fehlanreize der DB Netz AG beim Schieneninfrastrukturerhalt abstellen. Insbesondere empfiehlt die Monopolkommission:

Verursachergerechte Haftung für Verspätungen einführen. Verantwortliche sollten für die von ihnen verursachten Verspätungen selbst aufkommen. Das betrifft insbesondere den Infrastrukturbetreiber DB Netz AG, welcher derzeit nicht für die von ihm hervorgerufenen Schäden haften muss. Mit Ausgleichszahlungen zwischen der DB Netz AG und den Eisenbahnverkehrsunternehmen können alle Marktakteure dazu bewegt werden, zu besserer Pünktlichkeit beizutragen.

Stärkere Qualitätsanreize zum Erhalt der Schieneninfrastruktur setzen. Die zweite Folgevereinbarung über die Finanzierung der bestehenden Schieneninfrastruktur zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG, über die derzeit verhandelt wird, sollte dafür sorgen, dass der Einsatz der Finanzierungsmittel unter stärkeren Anreizen zur Qualitätsverbesserung erfolgt. Aktuell werden zum Beispiel Zuschüsse des Bundes in die Schieneninfrastruktur pauschal an die DB Netz AG vergeben. Die Erfolgskontrolle erfolgt dabei anhand von vertraglich vereinbarten Qualitätskennzahlen. Diese bilden den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur jedoch nur unzureichend ab. Damit besteht die Gefahr, dass Finanzierungsmittel durch die DB Netz AG nicht nach Kriterien eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Infrastrukturerhalts eingesetzt werden. Aus diesem Grund sollten ergänzende Qualitätskennzahlen vereinbart werden, die den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur präzise abbilden.

Wettbewerb stärken. Neben regulatorischen Maßnahmen zur Steigerung von Qualitätsanreizen setzt ein funktionierender Wettbewerb den Eisenbahnverkehrsunternehmen eigene Anreize, die Qualität zu verbessern. Der deutsche Schienenverkehrsmarkt weist weiterhin eine Vielzahl von Wettbewerbsproblemen auf. Besonders im Schienenpersonenfernverkehr beläuft sich der Marktanteil der Wettbewerber weiterhin auf unter ein Prozent. Ein Grund dafür sind unter anderem hohe Trassenpreise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zwar wurde mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz eine Regulierung eingeführt, die dem Infrastrukturbetreiber DB Netz AG Anreize zur Senkung ihrer Kosten und damit den Trassenpreisen setzen soll. Jedoch schöpft die Regulierung ihr Potenzial nicht aus, sodass zu hohe Trassenpreise auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Künftig sollten sich etwa die kalkulatorisch ermittelten Kapitalkosten der DB Netz AG an ihrem tatsächlichen Risiko orientieren. Dadurch würden die Kosten und damit auch die Trassenpreise effektiv gesenkt.

Infrastruktur und Betrieb trennen. Ein funktionsfähiger Wettbewerb erfordert die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers. Daher sollte die Trennung der Transportunternehmen von den Infrastrukturbetreibern der DB-Gruppe weiter vorangetrieben werden.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt

 

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7. Sektorgutachten Bahn (2019): Mehr Qualität und Wettbewerb auf die Schiene


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 25. Juli 2019


  1. Der Schienenverkehr weist Qualitätsprobleme bei der Pünktlichkeit und der Infrastruktur auf.
  2. Die Monopolkommission empfiehlt verursachergerechte Haftung für Verspätungen sowie Anpassungen des Regulierungsrahmens zur Verbesserung der Pünktlichkeit und zur qualitätsorientierten Erneuerung der Schieneninfrastruktur.
  3. Funktionsfähiger Wettbewerb ist essenziell für Qualitätsverbesserungen. Zur Stärkung des Wettbewerbs sollten die Preise für Bahntrassen effektiv gesenkt werden.

Der Schienenverkehr weist Qualitätsprobleme auf, welche sich insbesondere an den Pünktlichkeitsdefiziten ausmachen lassen. Im vergangenen Jahr hatten beispielsweise über ein Viertel aller Fernverkehrszüge mehr als 5 Minuten Verspätung. Der schlechte Zustand der Infrastruktur und die damit verbundene steigende Anzahl an Baustellen werden das Problem künftig noch verschärfen. Das politische Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, rückt damit in weite Ferne. „Um den Schienenverkehr zu stärken, sind nicht nur Investitionen in die Infrastruktur notwendig, sondern auch Änderungen am institutionellen Rahmen. Verursachergerechte Haftung, Qualitätsanreize in der Regulierung und mehr Wettbewerb im Schienenverkehr würden zu einer wesentlichen Verbesserung der Infrastrukturqualität und der Pünktlichkeit der Züge führen“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

In dem heute veröffentlichten 7. Sektorgutachten im Eisenbahnbereich mit dem Titel „Mehr Qualität und Wettbewerb auf die Schiene“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wie die Qualität des Schienenverkehrs verbessert werden kann. Regulierungsmaßnahmen können Verspätungsursachen und Fehlanreize der DB Netz AG beim Schieneninfrastrukturerhalt abstellen. Insbesondere empfiehlt die Monopolkommission:

Verursachergerechte Haftung für Verspätungen einführen. Verantwortliche sollten für die von ihnen verursachten Verspätungen selbst aufkommen. Das betrifft insbesondere den Infrastrukturbetreiber DB Netz AG, welcher derzeit nicht für die von ihm hervorgerufenen Schäden haften muss. Mit Ausgleichszahlungen zwischen der DB Netz AG und den Eisenbahnverkehrsunternehmen können alle Marktakteure dazu bewegt werden, zu besserer Pünktlichkeit beizutragen.

Stärkere Qualitätsanreize zum Erhalt der Schieneninfrastruktur setzen. Die zweite Folgevereinbarung über die Finanzierung der bestehenden Schieneninfrastruktur zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG, über die derzeit verhandelt wird, sollte dafür sorgen, dass der Einsatz der Finanzierungsmittel unter stärkeren Anreizen zur Qualitätsverbesserung erfolgt. Aktuell werden zum Beispiel Zuschüsse des Bundes in die Schieneninfrastruktur pauschal an die DB Netz AG vergeben. Die Erfolgskontrolle erfolgt dabei anhand von vertraglich vereinbarten Qualitätskennzahlen. Diese bilden den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur jedoch nur unzureichend ab. Damit besteht die Gefahr, dass Finanzierungsmittel durch die DB Netz AG nicht nach Kriterien eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Infrastrukturerhalts eingesetzt werden. Aus diesem Grund sollten ergänzende Qualitätskennzahlen vereinbart werden, die den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur präzise abbilden.

Wettbewerb stärken. Neben regulatorischen Maßnahmen zur Steigerung von Qualitätsanreizen setzt ein funktionierender Wettbewerb den Eisenbahnverkehrsunternehmen eigene Anreize, die Qualität zu verbessern. Der deutsche Schienenverkehrsmarkt weist weiterhin eine Vielzahl von Wettbewerbsproblemen auf. Besonders im Schienenpersonenfernverkehr beläuft sich der Marktanteil der Wettbewerber weiterhin auf unter ein Prozent. Ein Grund dafür sind unter anderem hohe Trassenpreise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zwar wurde mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz eine Regulierung eingeführt, die dem Infrastrukturbetreiber DB Netz AG Anreize zur Senkung ihrer Kosten und damit den Trassenpreisen setzen soll. Jedoch schöpft die Regulierung ihr Potenzial nicht aus, sodass zu hohe Trassenpreise auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Künftig sollten sich etwa die kalkulatorisch ermittelten Kapitalkosten der DB Netz AG an ihrem tatsächlichen Risiko orientieren. Dadurch würden die Kosten und damit auch die Trassenpreise effektiv gesenkt.

Infrastruktur und Betrieb trennen. Ein funktionsfähiger Wettbewerb erfordert die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers. Daher sollte die Trennung der Transportunternehmen von den Infrastrukturbetreibern der DB-Gruppe weiter vorangetrieben werden.


Hier finden Sie:

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das Sondergutachten im Volltext

 

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