Hauptgutachten XXII: Wettbewerb 2018
Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 3. Juli 2018
Monopolkommission: Digitaler Wandel erfordert rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen, Medien und Arzneimittelversorgung
Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen der Wirtschaft unaufhaltsam voran. Preise werden zunehmend auf Grundlage von Algorithmen gesetzt. Streaming-Dienste und Videoportale wie Netflix und Youtube schieben sich in der Zuschauergunst nach vorne und ersetzen mehr und mehr das klassische Fernsehen. Bei der Arzneimittelversorgung ergänzt der Online-Handel zunehmend die Leistungen der niedergelassenen Apotheken. Den daraus resultierenden Strukturwandel gilt es zum Wohle der Verbraucher zu gestalten, mit fairen Regeln für die hergebrachten und die neuen Anbieter. Die Monopolkommission empfiehlt daher in ihrem Hauptgutachten 2018, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Ihr Gutachten hat sie heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.
Sondergutachten 80: Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB, 29. Mai 2018
- Aus rechtlicher Sicht ist der Schutz des Kulturguts Buch zwar ein grundsätzlich anzuerkennendes kulturpolitisches Ziel. Das Schutzgut ist aber vom Gesetzgeber nicht klar definiert.
- Die Buchpreisbindung stellt einen schwerwiegenden Markteingriff dar, deren Auswirkungen ambivalent bzw. unklar sind. Außerdem trägt sie der Marktentwicklung nicht in angemessener Weise Rechnung. Daher empfiehlt die Monopolkommission die Abschaffung der Buchpreisbindung.
- Vor der Erwägung weiterer Maßnahmen zum Schutz des Kulturgut Buch muss erstens das Schutzziel definiert und zweitens geprüft werden, ob und inwiefern Schutzdefizite bestehen. Erst auf dieser Basis kann drittens entschieden werden, mit welchen Instrumenten die Schutzdefizite behoben werden können.
Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 4. Dezember 2017
- Die Monopolkommission stellt auch zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes kaum Fortschritte bei der Wettbewerbsentwicklung auf den Briefmärkten fest
- Die Monopolkommission hält die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf den Postmärkten und die Ausweitung der Befugnisse der Bundesnetzagentur als Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb für dringend geboten
- Die Monopolkommission empfiehlt eine Reform des nationalen Regulierungsrahmens sowie die Prüfung von Vereinbarungen internationaler Postorganisationen
Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 4. Dezember 2017
- Die öffentliche Förderung des Breitbandausbaus sollte nur dort erfolgen, wo privatwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet. Förderprogramme sollten bedarfsgerecht ausgestaltet und um nachfrageseitige Instrumente ergänzt werden.
- Durch einen Verzicht auf eine strenge kostenorientierte Regulierung neuer Glasfasernetze sollten die Anreize für den privatwirtschaftlichen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gestärkt werden.
- Bei der Vergabe von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard der fünften Generation (5G) sollten die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, Vorleistungsprodukte zu diskriminierungsfreien Bedingungen anzubieten.
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