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Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Telekommunikation für den Glasfasernetzausbau und einen wettbewerbsorientierten EU-Telekommunikationsmarkt
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Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Post für wirksame Wettbewerbsbedingungen und die Zukunft des Briefgeschäfts
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Lebensmittelmärkte unter Druck
21. November 2025: Empfehlungen des Sondergutachtens zum Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und bei Herstellern sowie zu Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
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Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
4. November 2025: Die Empfehlungen der Monopolkommission im 10. Sektorgutachten Energie für Strom-, Fernwärme- und Gasnetze sowie die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Offene Umsatzsteuerfragen gefährden Existenz der alternativen Briefdienste!
Policy Brief Oktober 2025: Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Pressestatement Oktober 2025: Die Monopolkommission begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - er enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf.
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EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief Oktober 2025: Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.
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Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Pressestatement September 2025: Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Hauptgutachten XXII: Wettbewerb 2018

Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 3. Juli 2018


Monopolkommission: Digitaler Wandel erfordert rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen, Medien und Arzneimittelversorgung

Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen der Wirtschaft unaufhaltsam voran. Preise werden zunehmend auf Grundlage von Algorithmen gesetzt. Streaming-Dienste und Videoportale wie Netflix und Youtube schieben sich in der Zuschauergunst nach vorne und ersetzen mehr und mehr das klassische Fernsehen. Bei der Arzneimittelversorgung ergänzt der Online-Handel zunehmend die Leistungen der niedergelassenen Apotheken. Den daraus resultierenden Strukturwandel gilt es zum Wohle der Verbraucher zu gestalten, mit fairen Regeln für die hergebrachten und die neuen Anbieter. Die Monopolkommission empfiehlt daher in ihrem Hauptgutachten 2018, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Ihr Gutachten hat sie heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.

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Sondergutachten 80: Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB, 29. Mai 2018


  1. Aus rechtlicher Sicht ist der Schutz des Kulturguts Buch zwar ein grundsätzlich anzuerkennendes kulturpolitisches Ziel. Das Schutzgut ist aber vom Gesetzgeber nicht klar definiert.
  2. Die Buchpreisbindung stellt einen schwerwiegenden Markteingriff dar, deren Auswirkungen ambivalent bzw. unklar sind. Außerdem trägt sie der Marktentwicklung nicht in angemessener Weise Rechnung. Daher empfiehlt die Monopolkommission die Abschaffung der Buchpreisbindung.
  3. Vor der Erwägung weiterer Maßnahmen zum Schutz des Kulturgut Buch muss erstens das Schutzziel definiert und zweitens geprüft werden, ob und inwiefern Schutzdefizite bestehen. Erst auf dieser Basis kann drittens entschieden werden, mit welchen Instrumenten die Schutzdefizite behoben werden können.

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Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 4. Dezember 2017


  1. Die Monopolkommission stellt auch zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes kaum Fortschritte bei der Wettbewerbsentwicklung auf den Briefmärkten fest
  2. Die Monopolkommission hält die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf den Postmärkten und die Ausweitung der Befugnisse der Bundesnetzagentur als Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb für dringend geboten
  3. Die Monopolkommission empfiehlt eine Reform des nationalen Regulierungsrahmens sowie die Prüfung von Vereinbarungen internationaler Postorganisationen

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Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 4. Dezember 2017


  1. Die öffentliche Förderung des Breitbandausbaus sollte nur dort erfolgen, wo privatwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet. Förderprogramme sollten bedarfsgerecht ausgestaltet und um nachfrageseitige Instrumente ergänzt werden.
  2. Durch einen Verzicht auf eine strenge kostenorientierte Regulierung neuer Glasfasernetze sollten die Anreize für den privatwirtschaftlichen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gestärkt werden.
  3. Bei der Vergabe von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard der fünften Generation (5G) sollten die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, Vorleistungsprodukte zu diskriminierungsfreien Bedingungen anzubieten.

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Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

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Monopolkommission: Digitaler Wandel erfordert rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen, Medien und Arzneimittelversorgung

Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen der Wirtschaft unaufhaltsam voran. Preise werden zunehmend auf Grundlage von Algorithmen gesetzt. Streaming-Dienste und Videoportale wie Netflix und Youtube schieben sich in der Zuschauergunst nach vorne und ersetzen mehr und mehr das klassische Fernsehen. Bei der Arzneimittelversorgung ergänzt der Online-Handel zunehmend die Leistungen der niedergelassenen Apotheken. Den daraus resultierenden Strukturwandel gilt es zum Wohle der Verbraucher zu gestalten, mit fairen Regeln für die hergebrachten und die neuen Anbieter. Die Monopolkommission empfiehlt daher in ihrem Hauptgutachten 2018, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Ihr Gutachten hat sie heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.

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Sondergutachten 80: Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB, 29. Mai 2018


  1. Aus rechtlicher Sicht ist der Schutz des Kulturguts Buch zwar ein grundsätzlich anzuerkennendes kulturpolitisches Ziel. Das Schutzgut ist aber vom Gesetzgeber nicht klar definiert.
  2. Die Buchpreisbindung stellt einen schwerwiegenden Markteingriff dar, deren Auswirkungen ambivalent bzw. unklar sind. Außerdem trägt sie der Marktentwicklung nicht in angemessener Weise Rechnung. Daher empfiehlt die Monopolkommission die Abschaffung der Buchpreisbindung.
  3. Vor der Erwägung weiterer Maßnahmen zum Schutz des Kulturgut Buch muss erstens das Schutzziel definiert und zweitens geprüft werden, ob und inwiefern Schutzdefizite bestehen. Erst auf dieser Basis kann drittens entschieden werden, mit welchen Instrumenten die Schutzdefizite behoben werden können.

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Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 4. Dezember 2017


  1. Die Monopolkommission stellt auch zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes kaum Fortschritte bei der Wettbewerbsentwicklung auf den Briefmärkten fest
  2. Die Monopolkommission hält die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf den Postmärkten und die Ausweitung der Befugnisse der Bundesnetzagentur als Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb für dringend geboten
  3. Die Monopolkommission empfiehlt eine Reform des nationalen Regulierungsrahmens sowie die Prüfung von Vereinbarungen internationaler Postorganisationen

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Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 4. Dezember 2017


  1. Die öffentliche Förderung des Breitbandausbaus sollte nur dort erfolgen, wo privatwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet. Förderprogramme sollten bedarfsgerecht ausgestaltet und um nachfrageseitige Instrumente ergänzt werden.
  2. Durch einen Verzicht auf eine strenge kostenorientierte Regulierung neuer Glasfasernetze sollten die Anreize für den privatwirtschaftlichen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gestärkt werden.
  3. Bei der Vergabe von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard der fünften Generation (5G) sollten die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, Vorleistungsprodukte zu diskriminierungsfreien Bedingungen anzubieten.

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