10. Sektorgutachten Energie (2025): Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, Bonn, 04. November 2025
Die Monopolkommission plädiert für stärkere Anstrengungen beim Umbau der Energiesysteme: „Nur wenn wir die Ursachen der hohen Energiepreise angehen, können wir dauerhaft etwas erreichen. Das Lindern von Symptomen genügt nicht“, erklärte Tomaso Duso, der Vorsitzende der Monopolkommission. Die Monopolkommission hat heute ihr 10. Sektorgutachten Energie an das Bundeswirtschaftsministerium übergeben. Das Gutachten liefert Empfehlungen für zukunftsfähige Energiesysteme wie Strom, Fernwärme, Gas und die Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität. Laut Monopolkommission sind mehr Effizienz und Wettbewerb der Schlüssel für die Energiewende.
Policy Brief zum Postwettbewerb
Policy Brief | Ausgabe 15 | 30. Oktober 2025
Die Monopolkommission zu offenen Umsatzsteuerfragen im Briefbereich
Seit über einem Jahr leiden viele Briefdienstleister unter einem existenzbedrohenden Wettbewerbsnachteil, weil ihre Anträge auf Umsatzsteuerbefreiung nicht beschieden werden. Die Deutsche Post und einige andere Wettbewerber verfügen hingegen über entsprechende Bescheinigungen. Die Monopolkommission fordert, diese Wettbewerbsverzerrungen rasch zu beenden:
- Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
- Aus Sicht der Monopolkommission sollte die Befreiung sowohl für die sog. Teilleistungen der Deutschen Post als auch für die Geschäftskundendienstleistungen der alternativen Briefdienste abgeschafft werden.
- Die Aufnahme weiterer Qualitätsanforderungen oder eine exklusive Begünstigung der Deutschen Post wäre der falsche Weg und würde die bestehende Rechtsunsicherheit noch verschärfen.
- Es müssen schnellstmöglich wieder gleiche Wettbewerbsverhältnisse für alle Anbieter geschaffen werden, um den Bestand alternativer Zustellnetze zu sichern
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf
Bonn, 23. Oktober 2025
Pressestatement Monopolkommission: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf
Die Monopolkommission begrüßt den am 20.10.2025 von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vorgestellten Entwurf für den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030. Der Plan greift zahlreiche Vorschläge der Monopolkommission auf. Er hat das Potenzial, eine tragfähige Grundlage für den Hochlauf des Lademarktes zu schaffen.
„Die Einführung einer Preistransparenzstelle sowie die gesetzliche Regelung des Zugangs zu den für die Ladeinfrastruktur notwendigen, kommunalen Flächen sind zentrale Instrumente für den Hochlauf des Lademarktes. Sie ermöglichen einen echten Wettbewerb zwischen Ladesäulenbetreibern und stellen dadurch günstige Ladepreise sicher.“ betont Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission.
Der Zugang zu Stellplätzen für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs ist nach Auffassung der Monopolkommission gegenwärtig die wichtigste Voraussetzung für das Entstehen eines wettbewerblichen Marktes. Tomaso Duso dazu: „Wir beobachten in vielen Kommunen, dass Flächen für Ladesäulen bevorzugt an bestimmte Unternehmen – häufig die eigenen Stadtwerke – vergeben werden. Für alternative Ladesäulenbetreiber wird der Markteintritt dadurch deutlich erschwert. Dies kann lokal zu hohen Marktanteilen einzelner Anbieter und überhöhten Ladepreisen führen. Eine zentrale Empfehlung der Monopolkommission ist daher die transparente, nicht diskriminierende Ausschreibung kommunaler Flächen. Eine gesetzliche Regelung, die die Kommunen dazu verpflichtet, ist dringend notwendig.“
Das Grundprinzip der wettbewerblichen Vergabe sollte auch für die Flächen und Fördermittel des Bundes gelten. Duso dazu: „Es ist zu begrüßen, dass der Bund verstärkt eigene Flächen für Ladeinfrastruktur bereitstellen will. Hier fehlt im Masterplan aber noch ein klares Bekenntnis zum Wettbewerb. Der Bund sollte bei der Vergabe eigener Flächen und Fördermittel transparente, wettbewerbliche Verfahren anwenden und damit eine Vorbildfunktion übernehmen.“
Die geplante Ausgestaltung der Preistransparenzstelle für Ad-hoc-Ladepreise setzt zentrale Empfehlungen der Monopolkommission aus den vergangenen Jahren um. „Eine Transparenzstelle für Ad-hoc-Preise stärkt die Vergleichbarkeit von Ladepreisen und macht den Wettbewerb zwischen Anbietern sichtbar“, erklärt Tomaso Duso. Die gemeldeten Preisdaten können künftig von Drittanbietern genutzt werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern benutzerfreundliche Vergleichs-Apps bereitzustellen.
Policy Brief zum EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief | Ausgabe 14 | 9. Oktober 2025
Die Monopolkommission legt heute ihren 14. Policy Brief vor. In diesem befasst sie sich mit der Reform der EU-Kartellverfahrensverordnung und der Fusionskontroll-Leitlinien.
Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle:
- Die Verfahren der Europäischen Kommission wegen Wettbewerbsverstößen sollten kürzer und Abhilfemaßnahmen effektiver werden. Zudem sollte eine strengere nationale Missbrauchsaufsicht weiterhin möglich sein.
- Die Europäische Kommission sollte vermehrt dynamische Schadenstheorien anwenden und ihre Fusionskontroll-Leitlinien um einen Analyserahmen für digitale Ökosysteme ergänzen.
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