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Policy Brief zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes


Policy Brief | Ausgabe 7 | 23. Februar 2021


In ihrem siebten Policy Brief befasst sich die Monopolkommission mit der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Die Monopolkommission ist der Ansicht, dass bei der Reform darauf geachtet werden sollte, den Netzausbau durch eine wettbewerbsorientierte Regulierung zu unterstützten und Investitionsanreize zu generieren.

  1. Die staatliche Förderung des Netzausbaus sollte mit Priorisierung auf zunächst Weiße und danach Graue Flecken erfolgen, damit der Vorrang für den eigenwirtschaftlichen Netzausbau gewährleistet bleibt. Die Universaldienstverpflichtung sollte nur als Ultima Ratio eingesetzt werden.
  2. Die Wirksamkeit von Verpflichtungszusagen sollte dadurch sichergestellt werden, dass im Fall von Verstößen Bußgelder verhängt werden können.
  3. Um Infrastrukturwettbewerb zu fördern, sollte der Zugang zu baulichen Anlagen erleichtert werden.
  4. Für Regelungen, die einen hohen technischen Implementierungsaufwand nach sich ziehen, sollten angemessene und differenzierte Umsetzungsfristen gelten.

Download des Policy Brief

Policy Brief zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes


Policy Brief | Ausgabe 7 | 23. Februar 2021


In ihrem siebten Policy Brief befasst sich die Monopolkommission mit der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Die Monopolkommission ist der Ansicht, dass bei der Reform darauf geachtet werden sollte, den Netzausbau durch eine wettbewerbsorientierte Regulierung zu unterstützten und Investitionsanreize zu generieren.

  1. Die staatliche Förderung des Netzausbaus sollte mit Priorisierung auf zunächst Weiße und danach Graue Flecken erfolgen, damit der Vorrang für den eigenwirtschaftlichen Netzausbau gewährleistet bleibt. Die Universaldienstverpflichtung sollte nur als Ultima Ratio eingesetzt werden.
  2. Die Wirksamkeit von Verpflichtungszusagen sollte dadurch sichergestellt werden, dass im Fall von Verstößen Bußgelder verhängt werden können.
  3. Um Infrastrukturwettbewerb zu fördern, sollte der Zugang zu baulichen Anlagen erleichtert werden.
  4. Für Regelungen, die einen hohen technischen Implementierungsaufwand nach sich ziehen, sollten angemessene und differenzierte Umsetzungsfristen gelten.

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