Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 36 AEG, 22. Juli 2015


  • Monopolkommission sieht weiterhin Defizite bei der Entwicklung des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor
  • Monopolkommission fordert größeres Engagement der politischen Entscheidungsträger für mehr Wettbewerb im Eisenbahnsektor
  • Monopolkommission legt Handlungsempfehlungen zur Förderung des Wettbewerbs auf den Eisenbahnmärkten vor

Die Monopolkommission hat der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften heute ihr fünftes Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung auf den Eisenbahnmärkten übergeben. Das Gutachten trägt den Titel „Bahn 2015: Wettbewerbspolitik aus der Spur?“ Die Analyse des deutschen Eisenbahnsektors zeigt, dass die Entwicklung des Wettbewerbs unbefriedigend bleibt und weiterhin erhebliche Wettbewerbsdefizite bestehen.

Maßgebliche Ursache für den annähernden Stillstand ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen seit Jahren einer erfolgreichen Entwicklung entgegenstehen und von politischen Entscheidungsträgern keine wesentlichen Impulse zur Weiterentwicklung ausgegangen sind. „Die Politik muss mehr Engagement für die Schaffung von Wettbewerb auf der Schiene zeigen.  Von einem funktionierenden Wettbewerb würde die Mehrzahl der Bürger profitieren“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer. Die Monopolkommission zeigt in ihrem Gutachten auf, wo Handlungsbedarf besteht, um dem Ziel eines wirksamen Wettbewerbs und eines attraktiven Verkehrsangebots auf der Schiene näher zu kommen.

Der bestehende Regulierungsrahmen kann Wettbewerb auf den Verkehrsmärkten nicht zufriedenstellend gewährleisten. Auch der derzeit diskutierte Entwurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes ist nicht geeignet, die stagnierende Wettbewerbsentwicklung spürbar zu beleben. Der Gesetzentwurf soll eine europäische Richtlinie „Eins-zu-eins“ umsetzen. Dieses Umsetzungskonzept führt zu hoher Rechtsunsicherheit für alle Akteure sowie zu einer erheblichen Schwächung der Regulierung und des Wettbewerbs. Die Monopolkommission hält diesen Rückschritt für bedenklich und es im Gegenteil für erforderlich, die Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln. Die dazu bestehende Gelegenheit wurde bislang nicht genutzt.

Zwar ist die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Einführung einer Anreizregulierung und einer Ex-ante-Genehmigung für Infrastrukturentgelte grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist die konkret geplante Umsetzung dieser Neuregelungen unbefriedigend. So wird die Anreizregulierung durch die fehlende Berücksichtigung individueller Ineffizienzen und die Möglichkeit, einen sogenannten vertraglichen Produktivitätsfortschritt festzulegen, erheblich geschwächt. Auch die Regelungen, wonach die Erhöhung der Entgelte an die jeweilige Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel gekoppelt werden soll, verhindert eine effiziente Entgeltbildung.

Im Gesetzentwurf fehlen zudem notwendige Kontroll- und Auskunftsbefugnisse für die Regulierungs-behörde. Außerdem ist in vielen Bereichen eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen über den Gesetzentwurf hinaus erforderlich.

Ein zentrales Hindernis für Wettbewerb in Vergaben des Schienenpersonennahverkehrs bilden Schwierigkeiten der Fahrzeugbeschaffung bzw. –finanzierung für private Eisenbahnunternehmen. Aufgabenträger haben verschiedene Möglichkeiten entwickelt, dem Problem entgegenzuwirken. Diese Aktivitäten der Aufgabenträger sieht die Monopolkommission jedoch mit Besorgnis. Sehr problematisch ist, dass das Engagement nicht an den Ursachen der Finanzierungsschwierigkeiten ansetzt, sondern diese im Gegenteil verfestigt und verstärkt. Die Bildung und Fortentwicklung von Leasing- und Gebrauchtwagenmärkten wird nachhaltig verhindert. So ist ein sich selbst verstärkender Mechanismus entstanden. Je weiter das öffentliche Engagement ausgeweitet wird, desto stärker werden privatwirtschaftliche Aktivitäten zurückgedrängt und es können sich keine funktionierenden Märkte entwickeln, was wiederum das Engagement der Aufgabenträger umso nötiger erscheinen lässt. Die Monopolkommission mahnt an, diesen Prozess zu durchbrechen, indem Aufgabenträger ihre Aktivitäten bei der Fahrzeugfinanzierung reduzieren.

Die Monopolkommission ist davon überzeugt, dass sich nur mit einer vollständigen Trennung von Infrastruktur- und Transportsparten des integrierten Konzerns Deutsche Bahn AG wirksamer und unverfälschter Wettbewerb im Eisenbahnsektor entwickeln kann. Das vorliegende Gutachten zeigt auf, welche Möglichkeiten bei einem integrierten Konzern zur Diskriminierung von Wettbewerbern bestehen und an welche Grenzen Regulierung stößt, diese wirksam zu verhindern. Die Monopolkommission hat sich im Detail mit den Argumenten, die für und gegen eine eigentumsrechtliche Entflechtung sprechen, auseinandergesetzt. Die Abwägung zeigt deutlich, dass die gesamtwirtschaftlich positiven Effekte einer Trennung überwiegen. Zur kurzfristigen Verringerung der bestehenden Ineffizienzen sind zudem eine Auflösung der organisatorischen Verflechtungen und die Trennung der Finanzströme zwischen den Konzernbereichen erforderlich.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung mit Handlungsempfehlungen

das Sondergutachten im Volltext