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14. Sektorgutachten Telekommunikation (2025): Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 195 Abs. 2, 3 TKG, 10. Dezember 2025


Die Monopolkommission warnt vor neuen Monopolen in der Telekommunikation. „Wir sind gerade in einer kritischen Übergangsphase von Kupfer zur Glasfasertechnologie, besonders in Deutschland. Es besteht die Gefahr, dass die ehemaligen Staatsmonopolisten wieder dominant werden", warnte Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. Das unabhängige Gremium, das die Bundesregierung berät, hat sein 14. Sektorgutachten zur Telekommunikation vorgestellt. „Wenn mit dem jetzt anstehenden Digital Networks Act zu früh dereguliert wird, wird der Wettbewerb stark beeinträchtigt“, so Duso.

Mit dem Digital Networks Act plant die EU-Kommission, die Regulierung von Telekommunikationsunternehmen zu vereinheitlichen und damit den Binnenmarkt zu stärken. Die Monopolkommission empfiehlt: Unternehmen mit Marktmacht sollten auch weiterhin einer strengeren Regulierung unterliegen, zumindest bis wirksamer Wettbewerb gewährleistet ist. Grundsätzlich begrüßt die Monopolkommission, dass der geplante Digital Networks Act wichtige Impulse für den europäischen Binnenmarkt setzt.

Glasfasernetze: Wettbewerb langfristig sicherstellen

Ein zentrales Anliegen der Monopolkommission ist der Wettbewerb beim Glasfaserausbau. Sie empfiehlt, vorrangig auf einen Infrastrukturwettbewerb zu setzen. Wo wirtschaftlich sinnvoll, sollten zwei oder mehr Anbieter eigene Glasfasernetze ausbauen. Das sichert langfristig Wettbewerb – zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn dagegen mehrere Anbieter dasselbe Netz nutzen, sind kleinere gegenüber dem Netzbetreiber oft im Nachteil. Deshalb soll der freie Zugang zu den Netzen durch eine stärkere Aufsicht der Bundesnetzagentur geprüft werden, um verbindliche Standards zu setzen und den Wettbewerb nachhaltig zu sichern. Bei den Wohnungsanschlüssen empfiehlt die Monopolkommission einen Mindeststandard: „Jede Wohnung sollte mit mindestens vier Fasern eines Glasfaserkabels ausgestattet werden. So können verschiedene Anbieter den Anschluss nutzen und Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Anbieter leichter wechseln“, erklärt Tomaso Duso. Diese Empfehlungen kommen zu einem entscheidenden Zeitpunkt, denn klare Regeln zum Wohnungsanschluss fehlen bislang. Ziel ist es, eine Balance zwischen Ausbautempo und Wettbewerb zu schaffen, um die europäischen Gigabit-Ziele zu erreichen.

Kupfer-Glasfaser-Migration: Bundesnetzagentur muss entschlossener handeln

Ein Hindernis für den Glasfaserausbau identifiziert die Monopolkommission bei der Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze. Ohne klare Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Abschaltung alter Kupfernetze könnte die Deutsche Telekom starke Anreize haben, Glasfaser zuerst dort auszubauen, wo alternative Anbieter bereits tätig sind. Dadurch würde sie Wettbewerber verdrängen. „Die künftige Marktstruktur im Festnetz wird maßgeblich durch die Kupfer-Glasfaser-Migration geprägt“, so Duso. Daher sollte die Bundesnetzagentur von ihrer derzeit moderierenden in eine handelnde Rolle übergehen. Der Digital Networks Act sollte die Rolle der Bundesbehörde weiter stärken.

Internet-Zusammenschaltung: Keine Wettbewerbsprobleme bei Datenverkehr zwischen Netzbetreibern und großen Inhalte- und Diensteanbietern

Die Monopolkommission sieht derzeit keine Wettbewerbsprobleme beim Datenaustausch zwischen großen Telekommunikationsunternehmen und großen Inhalte- und Diensteanbietern wie Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft und Netflix. Hintergrund sind Streitigkeiten darüber, ob letztere zusätzliche Zahlungen an große Telekommunikationsunternehmen wie die Deutsche Telekom für die Übertragung großer Datenmengen leisten sollen. Zuletzt wurde der Ruf nach einer nationalen oder europäischen Streitbeilegungsstelle laut. Die Monopolkommission lehnt dies ab. „Beide Seiten brauchen einander und verhandeln auf Augenhöhe. Wir sehen keinen Grund, über eine Streitbeilegungsstelle in das Marktgeschehen einzugreifen“, erklärt Duso. Zusätzliche Zahlungen können nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie das Ergebnis kommerzieller Verhandlungen sind – ohne Marktmachtmissbrauch.



Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sektorgutachten

 

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14. Sektorgutachten Telekommunikation (2025): Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 195 Abs. 2, 3 TKG, 10. Dezember 2025


Die Monopolkommission warnt vor neuen Monopolen in der Telekommunikation. „Wir sind gerade in einer kritischen Übergangsphase von Kupfer zur Glasfasertechnologie, besonders in Deutschland. Es besteht die Gefahr, dass die ehemaligen Staatsmonopolisten wieder dominant werden", warnte Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. Das unabhängige Gremium, das die Bundesregierung berät, hat sein 14. Sektorgutachten zur Telekommunikation vorgestellt. „Wenn mit dem jetzt anstehenden Digital Networks Act zu früh dereguliert wird, wird der Wettbewerb stark beeinträchtigt“, so Duso.

Mit dem Digital Networks Act plant die EU-Kommission, die Regulierung von Telekommunikationsunternehmen zu vereinheitlichen und damit den Binnenmarkt zu stärken. Die Monopolkommission empfiehlt: Unternehmen mit Marktmacht sollten auch weiterhin einer strengeren Regulierung unterliegen, zumindest bis wirksamer Wettbewerb gewährleistet ist. Grundsätzlich begrüßt die Monopolkommission, dass der geplante Digital Networks Act wichtige Impulse für den europäischen Binnenmarkt setzt.

Glasfasernetze: Wettbewerb langfristig sicherstellen

Ein zentrales Anliegen der Monopolkommission ist der Wettbewerb beim Glasfaserausbau. Sie empfiehlt, vorrangig auf einen Infrastrukturwettbewerb zu setzen. Wo wirtschaftlich sinnvoll, sollten zwei oder mehr Anbieter eigene Glasfasernetze ausbauen. Das sichert langfristig Wettbewerb – zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn dagegen mehrere Anbieter dasselbe Netz nutzen, sind kleinere gegenüber dem Netzbetreiber oft im Nachteil. Deshalb soll der freie Zugang zu den Netzen durch eine stärkere Aufsicht der Bundesnetzagentur geprüft werden, um verbindliche Standards zu setzen und den Wettbewerb nachhaltig zu sichern. Bei den Wohnungsanschlüssen empfiehlt die Monopolkommission einen Mindeststandard: „Jede Wohnung sollte mit mindestens vier Fasern eines Glasfaserkabels ausgestattet werden. So können verschiedene Anbieter den Anschluss nutzen und Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Anbieter leichter wechseln“, erklärt Tomaso Duso. Diese Empfehlungen kommen zu einem entscheidenden Zeitpunkt, denn klare Regeln zum Wohnungsanschluss fehlen bislang. Ziel ist es, eine Balance zwischen Ausbautempo und Wettbewerb zu schaffen, um die europäischen Gigabit-Ziele zu erreichen.

Kupfer-Glasfaser-Migration: Bundesnetzagentur muss entschlossener handeln

Ein Hindernis für den Glasfaserausbau identifiziert die Monopolkommission bei der Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze. Ohne klare Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Abschaltung alter Kupfernetze könnte die Deutsche Telekom starke Anreize haben, Glasfaser zuerst dort auszubauen, wo alternative Anbieter bereits tätig sind. Dadurch würde sie Wettbewerber verdrängen. „Die künftige Marktstruktur im Festnetz wird maßgeblich durch die Kupfer-Glasfaser-Migration geprägt“, so Duso. Daher sollte die Bundesnetzagentur von ihrer derzeit moderierenden in eine handelnde Rolle übergehen. Der Digital Networks Act sollte die Rolle der Bundesbehörde weiter stärken.

Internet-Zusammenschaltung: Keine Wettbewerbsprobleme bei Datenverkehr zwischen Netzbetreibern und großen Inhalte- und Diensteanbietern

Die Monopolkommission sieht derzeit keine Wettbewerbsprobleme beim Datenaustausch zwischen großen Telekommunikationsunternehmen und großen Inhalte- und Diensteanbietern wie Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft und Netflix. Hintergrund sind Streitigkeiten darüber, ob letztere zusätzliche Zahlungen an große Telekommunikationsunternehmen wie die Deutsche Telekom für die Übertragung großer Datenmengen leisten sollen. Zuletzt wurde der Ruf nach einer nationalen oder europäischen Streitbeilegungsstelle laut. Die Monopolkommission lehnt dies ab. „Beide Seiten brauchen einander und verhandeln auf Augenhöhe. Wir sehen keinen Grund, über eine Streitbeilegungsstelle in das Marktgeschehen einzugreifen“, erklärt Duso. Zusätzliche Zahlungen können nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie das Ergebnis kommerzieller Verhandlungen sind – ohne Marktmachtmissbrauch.



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