Bonn, 19. August 2019


Der Bundeswirtschaftsminister hat heute für den Zusammenschluss Miba/Zollern die Ausnahmeerlaubnis unter Bedingungen und Auflagen erteilt. Die Monopolkommission, die den Bundeswirtschaftsminister im Ministererlaubnisverfahren berät, hatte im April 2019 von einer Erlaubniserteilung abgeraten, weil nach ihren Ermittlungen die mit dem Zusammenschluss einhergehende Wettbewerbsbeschränkung nicht durch besondere Interessen der Allgemeinheit aufgewogen wird. In einer gesonderten Stellungnahme im August 2019 hat die Monopolkommission außerdem die beabsichtigten Bedingungen und Auflagen analysiert und als wenig geeignet und jedenfalls teilweise rechtlich unzulässig bewertet.


Sie finden hier:

die Pressemitteilung vom 19.08.2019

die Stellungnahme zu den beabsichtigten Nebenbestimmungen

das Sondergutachten im Volltext