• Die Monopolkommission bezweifelt ausreichende Abschreckungswirkung des derzeitigen Sanktionensystems im Kartellrecht
  • Eine Erhöhung der Prävention kann durch die Kriminalisierung von besonders schwerwiegenden Kartellen (sog. Hardcore-Kartellen) erreicht werden
  • Die Monopolkommission schlägt flankierende Maßnahmen, insbesondere die Einführung einer strafrechtlichen Kronzeugenregelung für Kartelltäter, vor

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