Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 9. Juli 2014


Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ihr Zwanzigstes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel „Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte".



  • Die Monopolkommission hält den Wettbewerb auf den Finanzmärkten für eingeschränkt funktionsfähig
  • Die Monopolkommission beurteilt die aktuelle Regulierung positiv, hält aber eine stärker wettbewerbsorientierte Ausrichtung der Regulierung für erforderlich
  • Die kartellbehördliche Aufsicht sollte weiter verschärft werden



  • Die Monopolkommission kritisiert übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit und erkennt keine Gründe für die generelle Erforderlichkeit einer zunehmenden Rekommunalisierung
  • Die Monopolkommission fordert Transparenzregeln für kommunale Unternehmen, mit denen sich beispielsweise die Gebührenhöhe besser kontrollieren lässt
  • Die Monopolkommission hält mehr Effizienz und Wettbewerb in der Hausmüllentsorgung für möglich