Hauptgutachten XX: Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte
Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 9. Juli 2014
Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ihr Zwanzigstes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel „Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte".
Monopolkommission untersucht die Wettbewerbssituation auf den Finanzmärkten
- Die Monopolkommission hält den Wettbewerb auf den Finanzmärkten für eingeschränkt funktionsfähig
- Die Monopolkommission beurteilt die aktuelle Regulierung positiv, hält aber eine stärker wettbewerbsorientierte Ausrichtung der Regulierung für erforderlich
- Die kartellbehördliche Aufsicht sollte weiter verschärft werden
Monopolkommission sieht Grenzen kommunaler Wirtschaftstätigkeit und wendet sich gegen den Trend zu einer Rekommunalisierung
- Die Monopolkommission kritisiert übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit und erkennt keine Gründe für die generelle Erforderlichkeit einer zunehmenden Rekommunalisierung
- Die Monopolkommission fordert Transparenzregeln für kommunale Unternehmen, mit denen sich beispielsweise die Gebührenhöhe besser kontrollieren lässt
- Die Monopolkommission hält mehr Effizienz und Wettbewerb in der Hausmüllentsorgung für möglich