Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB, 27. Oktober 2015


  • Monopolkommission hält eine weitere Angleichung des deutschen Kartellbußgeldrechts an das europäische Recht für geboten.
  • Monopolkommission empfiehlt ergänzend die Einführung einer Strafsanktion für schwere Kartellverstöße und einer strafbewehrten Kapitalerhaltungspflicht.



Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 6. Oktober 2015


  • Monopolkommission sieht in dem Konzept Strommarkt 2.0 erhebliche Risiken, die sich auf die Marktpreise und das Kapazitätsniveau auswirken können.
  • Monopolkommission empfiehlt mehrere Maßnahmen zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs.



Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB, 3. August 2015


  • Die Monopolkommission empfiehlt, die von Edeka und Tengelmann beantragte Ministererlaubnis nicht zu erteilen.
  • Die Monopolkommission sieht auch keine Möglichkeit, die Ministererlaubnis mit Bedingungen und Auflagen zu erteilen.