Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB, 7. März 2017


  • Monopolkommission beklagt wettbewerbliche Defizite in GKV und PKV, die die Effizienz der Krankenversicherung vermindern und zu unnötigen Kosten für die Versicherten führen.
  • Monopolkommission spricht sich für größere Spielräume der GKV beim Versorgungsmanagement aus und regt eine Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs an, um Wettbewerbsverzerrungen zu beheben.
  • Monopolkommission empfiehlt Konzept für attraktivere Wechselmöglichkeiten in der PKV und empfiehlt Vereinfachung von Tarifzusammenführungen bei Zusammenschlüssen privater Krankenversicherer.



Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 20. September 2016


  • Branchenübergreifende Unternehmenskonzentration in Deutschland, gemessen am Wertschöpfungsanteil der 100 größten Unternehmen, ist leicht rückläufig
  • Monopolkommission sieht ein wettbewerbsverzerrendes Potenzial durch indirekte Beteiligungen zwischen Portfoliounternehmen über institutionelle Anleger
  • Monopolkommission sieht derzeit keinen Bedarf zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der europäischen Fusionskontrolle auf nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligungen zwischen horizontal oder vertikal verflochtenen Unternehmen



Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 20. September 2016


  • Monopolkommission sieht eine Intensivierung des Wettbewerbs durch Sharing Economy Dienste und warnt vor einer Überregulierung
  • Monopolkommission macht Vorschläge zur Regulierung von Vermittlungsdiensten für Privatfahrer und für die Kurzzeitvermietung von Privatunterkünften
  • Monopolkommission betont mit Blick auf das Aufkommen von FinTechs die Notwendigkeit einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und wendet sich gegen den Schutz überholter Geschäftsmodelle