Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 4. Dezember 2017


  • Die öffentliche Förderung des Breitbandausbaus sollte nur dort erfolgen, wo privatwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet. Förderprogramme sollten bedarfsgerecht ausgestaltet und um nachfrageseitige Instrumente ergänzt werden.
  • Durch einen Verzicht auf eine strenge kostenorientierte Regulierung neuer Glasfasernetze sollten die Anreize für den privatwirtschaftlichen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gestärkt werden.
  • Bei der Vergabe von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard der fünften Generation (5G) sollten die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, Vorleistungsprodukte zu diskriminierungsfreien Bedingungen anzubieten.



Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 6. Oktober 2017


  • Monopolkommission schlägt ein erzeugerseitiges regionales Netzentgelt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor, um die Kosten des Netzausbaus zu begrenzen
  • Um Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen, sollte das europäische Emissionshandelssystem gestärkt werden, indem weitere Sektoren einbezogen werden
  • Monopolkommission fordert Anpassungen bei der Konzessionsvergabe für den Netzbetrieb, um Verbraucher zu entlasten



Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 3. August 2017


  • Defizite bei der Entwicklung des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor bestehen fort.
  • Eine wettbewerbsgerechte Ausgestaltung des Finanzierungsrahmens erfordert eine gründliche Analyse von Kosten und Nutzen des Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehrs.
  • Monopolkommission empfiehlt Nachbesserungen beim Eisenbahnregulierungsgesetz.
  • Strukturen bei der Tarifierung und dem Fahrkartenvertrieb behindern den Wettbewerb auf den Verkehrsmärkten.