Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 21. Juli 2021
Die Monopolkommission stellt heute ihr achtes Sektorgutachten Bahn vor.
- Die geplanten Eigenkapitalerhöhungen des Bundes zugunsten des DB-Konzerns können zu Wettbewerbsverzerrungen im Eisenbahnsektor führen. Besser wäre die Unterstützung der Schieneninfrastruktur über Investitionskostenzuschüsse oder Infrastrukturkostenförderungen.
- Ein Ausschreibungs- oder Konzessionsmodell im Deutschlandtakt fördert den Wettbewerb und kann zu einer Verkehrssteigerung auf der Schiene beitragen.
- Die Digitalisierung bietet Chancen für den Bahnsektor. Mit dem Zugang zu Mobilitäts-Echtzeitdaten werden wettbewerbliche Vertriebsangebote attraktiver und würden stärker genutzt werden.
In ihrem heute veröffentlichten 8. Sektorgutachten im Eisenbahnbereich mit dem Titel „Wettbewerb in den Takt!“ macht die Monopolkommission Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt. Sie bewertet darüber hinaus das im Juni 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts, das unter anderem erste rechtliche Grundlagen für die Einführung des Deutschlandtaktes schafft. „Der Deutschlandtakt ist eine Riesenchance für die Mobilitätswende. Aber nur, wenn es nicht ein DB-Takt wird“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Jürgen Kühling. Insbesondere empfiehlt die Monopolkommission:
Potenzielle Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Eigenkapitalerhöhungen vermeiden. Die Bundesregierung kündigte 2019 und 2020 Eigenkapitalerhöhungen von insgesamt rund 7,5 Mrd. Euro zugunsten des DB-Konzerns an. Aus Sicht des Bundes als Anteilseigner sind die geplanten Maßnahmen zwar verständlich. Sie gehen jedoch mit der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen einher. So kann nicht gewährleistet werden, dass die finanziellen Mittel ausschließlich der Schieneninfrastruktur und nicht auch den Eisenbahnverkehrsunternehmen des DB-Konzerns zugutekommen. Eine vertikale Trennung der Schieneninfrastruktur vom restlichen DB-Konzern würde Wettbewerbsverzerrungen dieser Art verhindern. Bei der gegenwärtigen Konzernstruktur ohne eine vertikale Trennung sollte die Schieneninfrastruktur besser über Zuschüsse für Neu-, Ausbau- und Ersatzmaßnahmen gefördert werden. Zudem sollten die Folgen der Covid-19-Pandemie in wettbewerbsneutraler Weise abgemildert werden. Hierzu bietet sich neben einer Infrastrukturkostenförderung eine zeitlich begrenzte Umsatzverlusterstattung für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen an.
Bahnmarkt für die Zukunft wettbewerblich vertakten. Die Einführung des Deutschlandtaktes soll dazu beitragen, mehr Verkehr auf die Schiene zu lenken. Dazu sollen Zugverbindungen bundesweit im Halb- bzw. Stundentakt aufeinander abgestimmt und Fahrzeitverkürzungen erreicht werden. Erste Erprobungen sind mit dem nun weiterentwickelten Eisenbahnrecht möglich. Um den Deutschlandtakt langfristig umzusetzen, sind in den kommenden Jahren weitere rechtliche Anpassungen, etwa beim Zuweisungsverfahren von Schienenwegen oder bei der Einführung von Systemtrassen, notwendig. Dabei ist auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung zu achten. Daher empfiehlt die Monopolkommission, im Fernverkehr ein Ausschreibungs- oder Konzessionsmodell einzuführen. Dies bietet allen Eisenbahnverkehrsunternehmen die Möglichkeit, an dem Deutschlandtakt teilzunehmen.
Digitalisierungschancen im Eisenbahnsektor nutzen. Die Digitalisierung wird zu einer Erhöhung der Kapazität und Attraktivität des Bahnsystems führen. Beispielsweise können mithilfe von Echtzeitdaten Reisende zeitnah über Verspätungen, Störungen und Zugausfälle informiert werden. Bisher können jedoch nicht alle Vertriebsplattformen diese Informationen abbilden. Eine bessere Einbindung von Echtzeitdaten wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. So entstehen bereits erste Projekte, um sektorspezifische Online-Vertriebssysteme für Reisende attraktiver zu gestalten. Die Monopolkommission empfiehlt darüber hinaus, allen Vertriebsplattformen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Echtzeitdaten zu ermöglichen und damit die Vielfalt im Onlinevertrieb zu stärken.
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die Pressemitteilung
das Sondergutachten im Volltext