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  • Pressemitteilungen
Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb
04. Juli 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Bahn unter anderem Empfehlungen zu einer Neuausrichtung der Qualitätsregulierung und zur Ausgestaltung der geplanten gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft des DB-Konzerns.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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11. Sektorgutachten Telekommunikation (2019): Staatliches Augenmaß beim Netzausbau


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 3. Dezember 2019


  1. Der Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau sollte gewahrt bleiben. Staatliche Förderung ist maßvoll zu dimensionieren und zielgerichtet dort zu gewähren, wo kein Ausbau durch den Markt erfolgt.
  2. Die geplante Festnetzförderung in „grauen Flecken“ bedarf der Anpassung, um eine großflächige Verdrängung privater Investitionen im Festnetz zu verhindern. Ergänzend sollten Gigabit-Gutscheine zur Nachfrageförderung eingesetzt werden.
  3. Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung sollte der Ausbau in bisher unversorgten Gebieten in einem wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden.

Die politischen Breitbandziele und die Ausbaurealitäten im Festnetz und im Mobilfunk fallen stark auseinander. Daher greift der Staat zunehmend in die privatwirtschaftlich organisierten Telekommunikationsmärkte ein. Eine staatliche Förderung des Breitbandausbaus ist dort gerechtfertigt, wo der Ausbau ohne Förderung nicht wirtschaftlich ist und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gefährdet ist. „Wird die Förderung auch auf Gebiete ausgedehnt, die privatwirtschaftlich erschließbar sind, droht die Verdrängung privater Investitionen und der Netzausbau wird eher verzögert, denn beschleunigt“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

Der Ausbau von Gigabitnetzen wird durch die vielerorts fehlende Wirtschaftlichkeit von Ausbauprojekten, bürokratische Hürden sowie knappe Tiefbaukapazitäten gehemmt. Die Monopolkommission spricht sich daher für die Schaffung eines investitionsfreundlichen Regulierungsrahmens aus, ohne dabei das Ziel eines funktionsfähigen Wettbewerbs zu vernachlässigen. Um die Intensität der Zugangs- und Entgeltregulierung von Glasfasernetzen zurückführen zu können, sollte die Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungsvorschriften geprüft werden. Damit wäre die Deutsche Telekom als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht verpflichtet, externen Nachfragern den gleichen Netzzugang wie der eigenen Endkundensparte zu gewähren. Bürokratische und rechtliche Hürden für ausbauende Unternehmen, wie etwa bei der Nutzung alternativer Verlegeverfahren, sind zudem konsequent abzubauen.

Durch die geplante Ausweitung der Festnetzförderung auf Gebiete, in denen bereits eine schnelle Infrastruktur vorhanden ist („graue Flecken“), droht der privatwirtschaftliche Ausbau großflächig verdrängt zu werden. Es fehlt ein Mechanismus, der die Mittel dahin lenkt, wo die tatsächliche Versorgungslage am schlechtesten ist und der geförderte Ausbau den größten Nutzen stiftet. Notwendig erscheint es daher, an Mindestbandbreiten festzuhalten, bei deren Unterschreitung ein Gebiet erst förderfähig wird. Ergänzend zur klassischen Ausbauförderung sollten Gigabit-Gutscheine zum Einsatz kommen. Diese stärken die Nachfrage nach gigabitfähigen Breitbandanschlüssen und verbessern die Rentabilität von Ausbauprojekten.

Im Mobilfunk können freiwillige Vereinbarungen der Netzbetreiber zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen ein geeignetes Instrument sein, um den privaten Ausbau zu erleichtern. Kritisch bewertet die Monopolkommission hingegen Überlegungen der Bundesregierung, auf das bewährte Mittel der Auktion zu verzichten und Mobilfunkfrequenzen zukünftig ohne eine Neuvergabe zu verlängern oder gegen Ausbauzusagen bereitzustellen. Versteigerungen sind auch im Sinne der Verbraucher am besten geeignet, für eine effiziente Frequenznutzung zu sorgen und Marktzutritte neuer Anbieter zu ermöglichen.

Zudem plant die Bundesregierung, den Ausbau von Mobilfunknetzen in unversorgten Gebieten zukünftig durch ein eigenes Bundesprogramm zur Mobilfunkförderung zu unterstützen. Aus Sicht der Monopolkommission kann eine solche Förderung auf der Ebene der Kommunen ansetzen oder in Form einer Rückwärtsauktion organisiert werden. Dabei wird der Ausbau in unversorgten Gebieten an das Unternehmen vergeben, welches den geringsten Subventionierungsbedarf hat. Die im Rahmen der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes kann einen geförderten Netzausbau sinnvoll flankieren, soweit sie auf begleitende administrative und beratende Aufgaben beschränkt bleibt.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung mit Handlungsempfehlungen

das Sondergutachten im Volltext

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


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11. Sektorgutachten Telekommunikation (2019): Staatliches Augenmaß beim Netzausbau


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 3. Dezember 2019


  1. Der Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau sollte gewahrt bleiben. Staatliche Förderung ist maßvoll zu dimensionieren und zielgerichtet dort zu gewähren, wo kein Ausbau durch den Markt erfolgt.
  2. Die geplante Festnetzförderung in „grauen Flecken“ bedarf der Anpassung, um eine großflächige Verdrängung privater Investitionen im Festnetz zu verhindern. Ergänzend sollten Gigabit-Gutscheine zur Nachfrageförderung eingesetzt werden.
  3. Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung sollte der Ausbau in bisher unversorgten Gebieten in einem wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden.

Die politischen Breitbandziele und die Ausbaurealitäten im Festnetz und im Mobilfunk fallen stark auseinander. Daher greift der Staat zunehmend in die privatwirtschaftlich organisierten Telekommunikationsmärkte ein. Eine staatliche Förderung des Breitbandausbaus ist dort gerechtfertigt, wo der Ausbau ohne Förderung nicht wirtschaftlich ist und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gefährdet ist. „Wird die Förderung auch auf Gebiete ausgedehnt, die privatwirtschaftlich erschließbar sind, droht die Verdrängung privater Investitionen und der Netzausbau wird eher verzögert, denn beschleunigt“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

Der Ausbau von Gigabitnetzen wird durch die vielerorts fehlende Wirtschaftlichkeit von Ausbauprojekten, bürokratische Hürden sowie knappe Tiefbaukapazitäten gehemmt. Die Monopolkommission spricht sich daher für die Schaffung eines investitionsfreundlichen Regulierungsrahmens aus, ohne dabei das Ziel eines funktionsfähigen Wettbewerbs zu vernachlässigen. Um die Intensität der Zugangs- und Entgeltregulierung von Glasfasernetzen zurückführen zu können, sollte die Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungsvorschriften geprüft werden. Damit wäre die Deutsche Telekom als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht verpflichtet, externen Nachfragern den gleichen Netzzugang wie der eigenen Endkundensparte zu gewähren. Bürokratische und rechtliche Hürden für ausbauende Unternehmen, wie etwa bei der Nutzung alternativer Verlegeverfahren, sind zudem konsequent abzubauen.

Durch die geplante Ausweitung der Festnetzförderung auf Gebiete, in denen bereits eine schnelle Infrastruktur vorhanden ist („graue Flecken“), droht der privatwirtschaftliche Ausbau großflächig verdrängt zu werden. Es fehlt ein Mechanismus, der die Mittel dahin lenkt, wo die tatsächliche Versorgungslage am schlechtesten ist und der geförderte Ausbau den größten Nutzen stiftet. Notwendig erscheint es daher, an Mindestbandbreiten festzuhalten, bei deren Unterschreitung ein Gebiet erst förderfähig wird. Ergänzend zur klassischen Ausbauförderung sollten Gigabit-Gutscheine zum Einsatz kommen. Diese stärken die Nachfrage nach gigabitfähigen Breitbandanschlüssen und verbessern die Rentabilität von Ausbauprojekten.

Im Mobilfunk können freiwillige Vereinbarungen der Netzbetreiber zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen ein geeignetes Instrument sein, um den privaten Ausbau zu erleichtern. Kritisch bewertet die Monopolkommission hingegen Überlegungen der Bundesregierung, auf das bewährte Mittel der Auktion zu verzichten und Mobilfunkfrequenzen zukünftig ohne eine Neuvergabe zu verlängern oder gegen Ausbauzusagen bereitzustellen. Versteigerungen sind auch im Sinne der Verbraucher am besten geeignet, für eine effiziente Frequenznutzung zu sorgen und Marktzutritte neuer Anbieter zu ermöglichen.

Zudem plant die Bundesregierung, den Ausbau von Mobilfunknetzen in unversorgten Gebieten zukünftig durch ein eigenes Bundesprogramm zur Mobilfunkförderung zu unterstützen. Aus Sicht der Monopolkommission kann eine solche Förderung auf der Ebene der Kommunen ansetzen oder in Form einer Rückwärtsauktion organisiert werden. Dabei wird der Ausbau in unversorgten Gebieten an das Unternehmen vergeben, welches den geringsten Subventionierungsbedarf hat. Die im Rahmen der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes kann einen geförderten Netzausbau sinnvoll flankieren, soweit sie auf begleitende administrative und beratende Aufgaben beschränkt bleibt.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung mit Handlungsempfehlungen

das Sondergutachten im Volltext

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