Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 20. September 2016


Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie heute ihr Einundzwanzigstes Hauptgutachten nach § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) übergeben. Das Gutachten trägt den Titel „XXI. Hauptgutachten – Wettbewerb 2016".

Gegenstand des Gutachtens sind

  • die nach dem gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen der Unternehmenskonzentration und der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis sowie
  • die Themen Neunte GWB-Novelle, Flughafenregulierung, Zentralvermarktung in der Fußball-Bundesliga sowie Digitale Märkte: Sharing Economy und FinTechs.

Zu den einzelnen Abschnitten liegen gesonderte Pressemitteilungen (PM) vor.

Empfehlungen der Monopolkommission betreffen unter anderem:

  • die intensivere Beobachtung von Beteiligungen institutioneller Investoren an mehreren Unternehmen in einem Markt (PM Unternehmenskonzentration)
  • die Erweiterung des Anwendungsbereichs der deutschen Fusionskontrolle durch ein neues – am Transaktionsvolumen ausgerichtetes – Aufgreifkriterium (PM Neunte GWB-Novelle)
  • die Erleichterung von Schadenersatzklagen für kartellgeschädigte Unternehmen und Verbraucher (PM Neunte GWB-Novelle)
  • die Schließung von Haftungslücken für Konzerne im Kartellbußgeldrecht (PM Neunte GWB-Novelle)
  • die stärkere Ex Post-Evaluation von Entscheidungen der Kartellbehörden (PM Entscheidungspraxis)
  • die Regulierung der Flughafenentgelte durch eine unabhängige zentrale Behörde, die Verwendung marktbasierter Instrumente zur Vergabe von Flughafen-Slots (Zeitnischen für das Starten und Landen) und die weitere Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste an Flughäfen (PM Flughafenregulierung)
  • die Zuweisung von eindeutigen Übertragungsrechten in der Fußball Bundesliga und die stärkere Koordinierung der europäischen Kartellbehörden bei der Bewertung von verschiedenen Zentralvermarktungsmodellen (PM Zentralvermarktung Bundesliga)
  • die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen traditionellen Anbietern, z. B. Taxi- und Mietwagenanbietern, und neuen Anbietern der Sharing Economy, z. B. Vermittlungsdiensten von Privatfahrern, durch Überarbeitung der bestehenden Regulierung und Einführung eines angemessenen Ordnungsrahmens für neue Dienste (PM Digitale Märkte)
  • die Förderung von Standards und kompatiblen Lösungen bei digital erbrachten Finanzdienstleistungen – z. B. über den Zugang zu IT-Schnittstellen – und die Beachtung der Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen auf die Entwicklung grenzüberschreitender Angebote, etwa bei unterschiedlichen Pflichten zur Verbraucherinformation (PM Digitale Märkte)

Pressemitteilungen


Gutachtentexte