Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 20. September 2016


  • Monopolkommission empfiehlt die Einrichtung einer unabhängigen zentralen Regulierungsbehörde
  • Monopolkommission spricht sich für die Verwendung marktbasierter Instrumente zur Verteilung von Flughafen-Slots aus
  • Der Markt für Bodenverkehrsdienste sollte weiter geöffnet werden

Die Monopolkommission befasst sich in ihrem Einundzwanzigsten Hauptgutachten mit der Regulierung von Verkehrsflughäfen. Sie beanstandet die Doppelrolle der Bundesländer, die häufig sowohl Eigentümer als auch Aufsichtsbehörde der Flughäfen sind. „Wir empfehlen, die Entgeltaufsicht einer unabhängigen zentralen Behörde zu übergeben. Nur so lassen sich mögliche Interessenskonflikte wirkungsvoll vermeiden", sagt der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

Nach Auffassung der Monopolkommission muss auch das System zur Vergabe von Zeitnischen für das Starten und Landen an Flughäfen (Flughafen-Slots) überarbeitet werden. Nach dem bestehenden System haben Fluggesellschaften einen Anspruch auf Wiederzuteilung von Slots, wenn sie diese in der Vorperiode zu mindestens 80 Prozent genutzt haben („Großvaterrechte"). Eine effiziente Verteilung der Slots wird damit ebenso erschwert wie ein Markteintritt neuer Fluggesellschaften. Daher sollte bei der Zuteilung von Slots an stark nachgefragten Flughäfen stärker auf marktbasierte Instrumente wie Auktionen zurückgegriffen und der Handel mit Slots zwischen Fluggesellschaften explizit gestattet werden.

Zudem sollte die Liberalisierung des Marktes für Bodenverkehrsdienste konsequent weitergeführt werden. Bisher werden diese Dienste ganz überwiegend von den Flughafenbetreibern bzw. deren Tochterunternehmen selbst erbracht. Oftmals gibt es nur einen unabhängigen Anbieter, dessen Marktanteil in der Regel unter 25 Prozent liegt (siehe Abbildung). Insbesondere an großen Flughäfen mit ausreichend Kapazitäten sollten weitere unabhängige Drittanbieter zugelassen werden. Außerdem sollten Flughafenbetrieb und Bodenabfertigung rechtlich getrennt werden, um möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe von Zulassungen und im betrieblichen Ablauf entgegenzuwirken.


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die Pressemitteilung

das Einzelkapitel des Hauptgutachtens