Policy Brief | Ausgabe 2 | 24. Januar 2019


Die Monopolkommission spricht sich in ihrem zweiten Policy Brief gegen eine Wiederausweitung des Meisterzwangs auf einzelne der im Jahr 2004 zulassungsfrei gestellten Handwerksberufe aus.

  • Eine Ausweitung des Meisterzwangs ist aus wettbewerbspolitischer Sicht abzulehnen, da sie zusätzliche Hürden für den Markt- und Berufszugang errichtet.
  • Sicherung von Qualität und Stärkung der Ausbildung im Handwerk erfordern keinen Meisterzwang.
  • Ökonomische Erwägungen begründen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber Eingriff in Berufsfreiheit.

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Policy Brief | Ausgabe 1 | 10. Dezember 2018


In der ersten Ausgabe ihres Policy Brief erläutert die Monopolkommission ihre Vorschläge für eine Reform des Vergütungssystems für verschreibungspflichtige Arzneimittel und spricht sich gegen ein Versandhandelsverbot aus:

  • Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln trägt den regional unterschiedlichen Anforderungen an die Apothekenversorgung nicht angemessen Rechnung.
  • Apotheken sollte es erlaubt werden, auf die regulierten Preise Rabatte bis zur Höhe der Zuzahlung gesetzlich Versicherter zu gewähren. Zielgenaue zusätzliche Maßnahmen können, falls notwendig, die lokale Versorgung sichern.
  • Der Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel trägt zur Versorgungssicherung bei und sollte beibehalten werden.

Das Format des Policy Brief wird künftig die Haupt- und Sondergutachten der Monopolkommission ergänzen. Ziel ist es, Analysen und Empfehlungen der Kommission aus aktuellem Anlass, z. B. einem anstehenden Gesetzgebungsverfahren, in kompakter Form darzulegen. Der Policy Brief richtet sich in erster Linie an die politischen Entscheidungsträger, soll aber auch die Wissenschaft, Verbände, Unternehmen sowie die interessierte Öffentlichkeit in aller Kürze über die Positionen der Kommission informieren.


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Pressemitteilung, 10. September 2018


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts im digitalen Zeitalter die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt. Die Kommission befasst sich u.a. mit Fragestellungen, die sich durch die fortschreitende Entwicklung der Datenökonomie, die Verbreitung von Plattformmärkten und durch Industrie 4.0 ergeben. Die Kommission soll hierbei konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Durch die Berufung von Prof. Achim Wambach ist die Monopolkommission an der Ausarbeitung der Vorschläge direkt beteiligt. Neben Achim Wambach wurden Martin Schallbruch und Heike Schweitzer als Vorsitzende ernannt. Der Kommission gehören zudem sechs weitere stimmberechtigte Mitglieder an sowie drei Mitglieder des Deutschen Bundestags, die zwar ein Rederecht haben, aber nicht stimmberechtigt sind.

Weitere Details finden Sie im Mandat (PDF, 90KB) der Kommission Wettbewerbserrecht 4.0.