Bonn, 1. Juli 2020


Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat auf Vorschlag der Bundesregierung Frau Pamela Knapp zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 als neues Mitglied der Monopolkommission berufen. Frau Knapp ist Mitglied in Aufsichtsgremien verschiedener europäischer Konzerne, unter anderem dem Aufsichtsrat der LANXESS AG mit Sitz in Köln. Ein ausführlicher Lebenslauf von Pamela Knapp findet sich hier.

Frau Knapp folgt auf Frau Dr. Angelika Westerwelle, die die Monopolkommission nach drei Amtsperioden zum 30. Juni 2020 verlässt.

Gleichzeitig hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung die Mitglieder Dagmar Kollmann und Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 wiederberufen.



Policy Brief | Ausgabe 4 | 29. Januar 2020


Die Monopolkommission befasst sich in ihrem vierten Policy Brief mit dem Referentenentwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz).

  • Die neuartigen Missbrauchstatbestände für Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung sollten nicht übereilt eingeführt werden.
  • Bei Ausbeutungsmissbräuchen sollte weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen beherrschender Stellung und missbräuchlichem Verhalten vorhanden sein.
  • Die verfahrensbetroffenen Unternehmen sollten gesetzlich stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden, soweit eine effektive kartellbehördliche Rechtsdurchsetzung andernfalls nicht zu gewährleisten ist.
  • Eine Erhöhung der Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle und die damit verbundene Absenkung des Wettbewerbsschutzes sollten mit einer gezielten Erhöhung der Kontrolldichte auf Regionalmärkten verbunden werden.

Download des Policy Brief



Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 3. Dezember 2019


  • Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt ist weiterhin unzureichend, während er auf dem Paketmarkt an Intensität gewinnt
  • Die Marktmissbrauchsaufsicht auf dem Briefmarkt sollte verschärft werden
  • Der Verbraucherschutz soll durch ein verbessertes Verfahren der Entgeltgenehmigung und verbindliche Schlichtungsverfahren gestärkt werden