Die Monopolkommission veröffentlicht Ihre Untersuchungsergebnisse in Gutachten. Diese gliedern sich in:

  • regelmäßige Hauptgutachten gem. § 44 Abs. 1 GWB zu Unternehmenskonzentration und kartellrechtlicher Fallpraxis sowie zu ausgewählten Branchen und wettbewerbspolitischen Fragestellungen,
  • regelmäßige Sektorgutachten zu den regulierten Wirtschaftsbereichen Bahn, Energie, Post und Telekommunikation, für die jeweils sektorspezifische gesetzliche Aufträge zur Bewertung der jeweiligen Wettbewerbsentwicklungen vorliegen,
  • und Sondergutachten, in denen die Kommission anlassbezogen entweder bestimmte Branchen bzw. aktuelle wettbewerbspolitische Fragestellungen auf eigene Initiative untersucht oder die Stellungnahmen in Ministererlaubnisverfahren darstellen.

Vor einer Änderung der Nummerierung im Jahr 2019 waren Sektorgutachten ebenfalls als Sondergutachten systematisiert. Zur Wahrung alter Verweise werden diese Gutachten in der Liste aller Sektorgutachten aufgeführt und sind durch Referenzierung hinter dem Titel gekennzeichnet.