Aufgaben
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.
Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Danach erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt,
die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt.
Die Monopolkommssion erstellt ferner
Sondergutachten.
Nach dem GWB ist dies vorgesehen
- im Verfahren der Ministererlaubnis,
- auf besonderen Auftrag der Bundesregierung,
- nach eigenem Ermessen.
In den letzten Jahren hat die Monopolkommission zusätzliche gesetzliche Aufträge für Sondergutachten im Bereich der Netzindustrien bekommen.
Sie nimmt – jeweils alle zwei Jahre – Stellung zur Wettbewerbsentwicklung
- auf den Telekommunikationsmärkten,
- auf den Märkten des Postwesens,
- auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas,
- im Bereich der Eisenbahnen.
Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Monopolkommission:
- §§ 44 bis 47 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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- § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
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- § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
- § 62 Energiewirtschaftsgesetz
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- § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz
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- § 42 Abs. 4 Satz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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