Die Monopolkommission hat heute ihr zweites
Sondergutachten nach dem Energiewirtschaftsgesetz mit dem Titel "Strom und
Gas 2009: Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb" vorgestellt.
Die vertiefte Analyse des deutschen Strom- und Gasmarktes zeigt, dass auf den
Märkten der leitungsgebundenen Energieversorgung in Deutschland weiterhin kein
funktionsfähiger Wettbewerb herrscht.
Im Strommarkt sieht die
Monopolkommission insbesondere auf der Erzeugungsebene signifikante
Wettbewerbsprobleme, welche durch eine hohe Marktkonzentration hervorgerufen
werden. Die Hauptwettbewerbshindernisse im Gasmarkt resultieren zum einen aus
der hohen Konzentration des Gasangebots auf wenige Unternehmen und zum anderen
aus den fehlenden Zugriffsmöglichkeiten der Wettbewerbs- und
Regulierungsbehörden auf die Produktionsstufe. Die Monopolkommission trägt den
zahlreichen daraus resultierenden energiewirtschaftlichen Problemen und ihren Interdependenzen
mit einem umfassenden Konzept Rechnung. Sie gibt zahlreiche politische
Handlungsempfehlungen.
Unabdingbare Voraussetzungen für die
Wirksamkeit regulatorischer Eingriffe sind die Verlässlichkeit und die
Stabilität allgemeiner Energiepolitik. Nur wenn bei der Umsetzung
legitimer politischer Ziele anhand konsistenter ökonomischer Kriterien
verfahren wird und administrative Markteintrittsbarrieren vermieden werden,
bleiben Anreize für Zukunftsinvestitionen im Energiesektor erhalten. "Bei der
konkreten Ausgestaltung muss das Hauptaugenmerk auf der Öffnung der Märkte und
dem Abbau von strukturellen Markteintrittsbarrieren liegen", so der Vorsitzende
der Monopolkommission, Justus Haucap.
Schwerpunkte des Sondergutachtens sind die Betrachtung der Großhandelsmärkte, der Märkte für Regel- und
Ausgleichsenergie sowie des Managements von Kapazitätsengpässen in den Strom-
und Gasnetzen. Zur Sicherung des Wettbewerbs auf den Großhandelsmärkten
fordert die Monopolkommission die Einführung eines umfassenden Market
Monitorings durch eine unabhängige Marktüberwachungsstelle. Im Gasmarkt ist
hierüber hinaus eine erhebliche Steigerung der Marktliquidität essenziell. Regel-
und Ausgleichsenergie, die von den Netzbetreibern für die Stabilität des
Netzbetriebes benötigt wird, soll wettbewerblich gehandelt werden. Hierbei
erkennt die Monopolkommission sowohl im Strom- als auch im Gasbereich noch
deutliche Umsetzungsdefizite. Im Strombereich wird daher eine Zusammenlegung
der vier deutschen Regelzonen unter einer unabhängigen zentralen Regelinstanz
vorgeschlagen. Im Gasbereich sollen Festlegungskompetenzen der
Bundesnetzagentur gestärkt und eine zentrale Handelsplattform eingerichtet
werden. Dem europäischen Strombinnenmarkt stehen zahlreiche Kapazitätsengpässe
an der deutschen Grenze entgegen. Die Monopolkommission fordert zu ihrer
Bewirtschaftung die konsequente Anwendung geeigneter Auktionsverfahren.
Prioritär ist hierbei die stets vollständige Auslastung der Grenzkuppelstellen.
Im Gassektor dominieren Kapazitätsengpässe zwischen den Marktgebieten innerhalb
von Deutschland. Der Abbau der Kapazitätsengpässe ist voranzutreiben, um zu
einem einheitlichen deutschen Gasmarkt zu kommen. Die Monopolkommission sieht
bisher Anzeichen für Kapazitätszurückhaltungen und geht daher davon aus, dass
sich die Engpässe bei einer effizienten marktlichen Bewirtschaftung als nicht
dauerhaft herausstellen werden. Die Erlöse aus der Engpassbewirtschaftung in
den Energienetzen müssen nach Auffassung der Monopolkommission vollständig zur
Reduktion struktureller Engpässe eingesetzt werden.
Ihrem gesetzlichen Auftrag
entsprechend würdigt die Monopolkommission die Amtspraxis der
Bundesnetzagentur. Sie fordert hierbei insbesondere die Einführung einer Qualitätsregulierung
im Rahmen der kürzlich in Kraft getretenen Anreizregulierung, eine rigorose
Ausführung der Entflechtungsvorschriften für die integrierten
Energiekonzerne sowie eine beschleunigte Zusammenlegung der Marktgebiete im
Gassektor. Die Arbeit der Monopolkommission wird derzeit erheblich dadurch
erschwert, dass für die Amtspraxis zur Energiewirtschaft anders als
beispielsweise zur Telekommunikation kein Einsichtsrecht in die Verfahrensakten
bei der Bundesnetzagentur besteht.
Bei der Beurteilung der Wettbewerbsaufsicht durch die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt äußert sich die Monopolkommission kritisch zu den ordnungspolitisch fragwürdigen Zusagenentscheidungen und der Anwendung
der Preismissbrauchskontrolle gemäß § 29 GWB.