Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ihr Neunzehntes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel "Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen".
die nach gesetzlichem Auftrag vorgesehenen Untersuchungen der Unternehmenskonzentration und der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis.
Darüber hinaus befasst die Monopolkommission sich mit der geplanten Novellierung des Kartellrechts sowie des Post- und Eisenbahnrechts und erörtert die geplante Einrichtung einer Markttransparenzstelle.
Weiterhin setzt sie sich mit den regulierten Märkten für das Glücksspielwesen und das Lotswesen auseinander. Die Ausführungen zu diesen Themen sind im einleitenden Kapitel des Hauptgutachtens enthalten.
In einem eigenständigen Sonderkapitel analysiert die Monopolkommission auf der Grundlage einer aktuellen Untersuchung der Wettbewerbsintensität auf den Märkten des Lebensmittelhandels die Nachfragemacht von Handelsunternehmen gegenüber den Anbietern der Ernährungsindustrie.
Das abschließende Kapitel enthält eine Stellungnahme zum Einfluss des öffentlichen Planungsrechts auf den Wettbewerb im Einzelhandel.