Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ihr Achtzehntes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel "Mehr Wettbewerb, wenig Ausnahmen".
Nach gesetzlichem Auftrag hat die Monopolkommission Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration zu untersuchen (Kapitel I bis III) und außerdem die kartellrechtliche Entscheidungspraxis zu würdigen (Kapitel IV).
Im Einleitungskapitel erörtert die Monopolkommission zudem aktuelle Probleme der Wettbewerbspolitik. Hier befasst sich die Monopolkommission mit dem ordnungspolitischen Rahmen für die Trinkwasserversorgung in Deutschland sowie mit dem Wettbewerb zwischen Apotheken. Zudem äußert sich die Monopolkommission zur geplanten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und zu neuen Kooperationswegen mit dem Statisti schen Bundesamt bei der Erstellung der Konzentrationsstatistik.
Darüber hinaus hat sich die Monopolkommission in einem Sonderkapitel mit den Auswirkungen befasst, welche die Organisation des Arbeitsmarktes auf Produktmärkte hat (Kapitel V). Dies betrifft die Problematik branchenspezifischer Mindestlöhne sowie Spartengewerkschaften und die Tarifeinheit in Betrieben.
Und schließlich unterbreitet die Monopolkommission in Kapitel VI Vorschläge zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen auf dem Markt der gesetzlichen Krankenversicherungen.